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Fetz Anita · Ständerat · 2018-03-07

Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-03-07

Wortprotokoll

Einfach zur Erinnerung: Diese ganze Vorlage, dieses Ungetüm, das wir als Fahne vor uns haben, war eine richtige Reaktion des Bundesrates auf die Finanzkrise vor zehn Jahren. Damals wurden sehr viele Kunden geschädigt, zum Teil mit falschen Informationen. Ich erinnere Sie an die Lehman-Brothers-Papiere. Deshalb wollte der Bundesrat, dass die Anleger und Kunden besser geschützt sind.

So, wie das Gesetz nun im Verlaufe der Verhandlungen in den letzten zwei Jahren verändert worden ist, kann man, das muss man einfach feststellen, wohl kaum mehr von Anlegerschutz sprechen. Ich bin nicht mal mehr sicher, ob der Status quo nicht besser ist als dieses Gesetz. Das wollen wir aber jetzt hier nicht diskutieren.

Hier besteht ein letzter kleiner Rest dieses Kundenschutzes: das Rücktrittsrecht, das sich auch auf Bankgeschäfte beziehen soll. Diesen kleinen Rest des Kundenschutzes sollten wir nicht auch noch abschaffen. Der Unterschied zwischen bestehenden und neuen Kunden ist für mich ein Witz. Es wurden auch viele bestehende Kunden geschädigt, weil sie ihrem Berater vertraut haben.

Deshalb bitte ich Sie, hier das Rücktrittsrecht zu belassen und der Minderheit zuzustimmen.