Flach Beat · Nationalrat · 2018-03-07
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2018-03-07
Wortprotokoll
Am Anfang dieses Gesetzes standen die tragischen Ereignisse in Gretzenbach und eine Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Es war einer der ganz, ganz wenigen Fälle - ich glaube, es sind etwa 3 Prozent aller Fälle -, in denen die Schweiz in ihrer Art und Weise der Rechtsanwendung nicht Recht behält. Dort hat das Gericht festgestellt: "Es kann ja nicht sein, dass jemand einen Körperschaden hat und, wenn er ausbricht, die absolute Verjährung bereits eingetreten ist. Da müsst ihr nachbessern." Das war eigentlich der Auftrag.
Wir Grünliberalen haben von Anfang an gesagt, dass das tatsächlich stossend ist: Wir müssen eine Lösung finden, wir wollen eine Lösung finden, die rechtsverbindlich ist und Rechtssicherheit schafft, und zwar Rechtssicherheit nicht nur für die betroffenen Opfer auf der einen Seite, sondern auf der anderen Seite auch Rechtssicherheit für die allfälligen Verursacher solcher Spätfolgen.
Die Lösung, die jetzt gefunden worden ist, ist pragmatisch. Sie geht nicht ganz in die Richtung einer absoluten Unverjährbarkeit, denn das wäre wirtschaftlich kaum tragbar und käme wahrscheinlich auch wirklich den Fällen gar nicht entgegen. Speziell ist bei Asbestopfern - das ist ja das grosse tragische Element an dieser Gesetzgebung -, dass die Krankheit eben teilweise erst Jahrzehnte nach dem letzten Kontakt mit Asbestfasern ausbricht. Für all diejenigen, die nicht dem UVG unterstehen, wird eine Lösung gefunden, indem man diesen Fonds gegründet hat. Der Fonds kommt jetzt zum Fliegen und ist damit ein Bestandteil dieser Gesetzgebung.
Wichtig ist für uns, dass den Opfern, die jetzt schon wegen Asbest krank sind oder noch erkranken, rasch Hilfe geleistet wird. Bei den Anhörungen haben wir gesehen, dass der Entschädigungsfonds für Asbestopfer das tun kann, dass er sehr pragmatisch und schnell entscheiden kann und dass erste Auszahlungen auch schon erfolgt sind. Ebenfalls wichtig ist für uns aber, dass bei den Verjährungsfristen nicht überbordet wird. Darum sind die zwanzig Jahre, die wir jetzt vorsehen, wahrscheinlich der pragmatische und richtige Weg. Damit schaffen wir Rechtssicherheit, sagen aber auch deutlich, dass wir keine zusätzlichen Aufbewahrungsfristen für die Wirtschaft wollen.
Meine Vorrednerin, Kollegin Markwalder, hat gesagt, wenn man sich dann mal vor einem zukünftigen Prozess wappnen wolle, müsse man halt die Unterlagen aufbewahren. Ich möchte dem entgegnen, dass es ganz klar auch der Wille unserer Kommission war, dass wir keine neuen Beweislasten verteilen. Artikel 8 ZGB bleibt bestehen, die Beweislast liegt beim Kläger. Das heisst, die Last der Beweislosigkeit nach zwanzig Jahren trägt dann tatsächlich der Kläger.
Noch ein letzter Punkt zu unserer Tendenz zu versuchen, überall ständig Sicherheit herzustellen und ein absolut risikoloses Leben für uns alle im Gesetz festzuschreiben: Wir werden das nicht hinbekommen. Das ist einfach nicht möglich. Die Risiken können wir nur im Nachhinein abschätzen. Im Voraus wissen wir nicht, was uns die Technologie alles bringt.
Wichtig ist, dass Unternehmer für den Schutz ihrer Angestellten, aber auch der Umwelt und Dritter, die von allfälligen giftigen Stoffen betroffen sind, sämtliche Vorkehrungen gemäss heutigem Stand von Wissenschaft und Technik treffen. Hätte man das damals beim Asbest getan, wären viele Betroffene verschont geblieben, weil es schon früh Anzeichen auf Erkrankungen gab. Ich glaube, wir sind als Gesellschaft gefordert, dass wir solche Risiken aufzeigen. Wir sehen aber auch, dass die Wirtschaft - indem wir gesagt haben, wir würden keine Rückwirkung dieses Gesetzes verlangen; denn die Wirtschaftsvertreter haben ja nicht aus bösem Willen gehandelt, sondern nach bestem Wissen und Gewissen gearbeitet - bereit ist, den Entschädigungsfonds für Asbestopfer zu äufnen und schnell und einfach zu helfen.
So gesehen, würde ich sagen, ist dieses Paket auf der einen Seite juristisch, auf der anderen Seite politisch und auf der letzten Seite eigentlich gesellschaftspolitisch ein Glanzstück. Wir haben einen pragmatischen Weg gefunden. Lassen Sie uns das jetzt abschliessen.
Bitte folgen Sie überall der Kommissionsmehrheit.