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Gysin Remo · Nationalrat · 2002-06-12

Gysin Remo · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-06-12

Wortprotokoll

Vor rund drei Jahren haben wir das 50-Jahr-Jubiläum der vier Genfer Konventionen gefeiert. Heute erinnern wir an das 25-jährige Bestehen der beiden Zusatzprotokolle, welche auf Anregung des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) und aufgrund einer bundesrätlichen Initiative geschaffen und am 8. Juni 1977 angenommen wurden: das Zusatzprotokoll über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte und das Zusatzprotokoll über den Schutz der Opfer nichtinternationaler bewaffneter Konflikte.

Die beiden Protokolle präzisieren und ergänzen die Genfer Abkommen über den Schutz der Opfer bewaffneter Konflikte, indem sie das geltende Recht ausbauen und neue Themen wie den Zivilschutz oder den Schutz von Journalisten einführen. Die Genfer Konventionen sind unverrückbare Mindestnormen. Sie stellen kein Ideal dar, sondern einen weltweit geltenden Kompromiss zwischen militärischer Interventionspolitik und grundlegendem Personenschutz.

Das für bewaffnete Konflikte geltende humanitäre Völkerrecht bildet ein Regelwerk, das den Opfern von Konflikten unmissverständlich ein Recht auf Schutz und Hilfeleistungen gewährt. Dieses Recht darf auf keinen Fall infrage gestellt werden. Es muss angewandt und es muss ausgebaut werden. Terroranschläge und bewaffnete Konflikte in den USA, in Kolumbien, im Kaukasus, auf dem Balkan, im Nahen Osten und in verschiedenen afrikanischen Staaten belegen die traurige Aktualität und Notwendigkeit der Genfer Konventionen.

Bis heute haben 158 Staaten das erste und 150 Staaten das zweite Zusatzprotokoll unterzeichnet. Entscheidend ist aber nicht die Unterzeichnung, sondern die Umsetzung. Viele Berichte von Friedens- und Menschenrechtsorganisationen belegen weltweit gravierende Menschenrechtsverletzungen und verdeutlichen die grossen Schwierigkeiten bei der Einhaltung humanitärer Verhaltensregeln. Dazu braucht es einen politischen und einen persönlichen Willen, menschenwürdige Lebensbedingungen und ein System, welches Verstösse vermeiden hilft sowie allenfalls ahndet und bestraft.

Alarmierend wirkt die Tatsache, dass 29 Länder 25 Jahre nach Annahme der Zusatzprotokolle keines der beiden Protokolle unterzeichnet haben. Dazu gehören die USA, Indien, Indonesien, Israel, Pakistan und die Türkei. Die sonst [PAGE 870] weltweit anerkannten humanitären Mindestnormen werden von diesen Ländern weder als generelle noch als eigene Verhaltensmaximen anerkannt. Für die Schweiz, den Depositarstaat der Genfer Konventionen, muss diese Situation Ansporn sein, weiterhin darauf hinzuwirken, dass die Zusatzprotokolle von sämtlichen Staaten, inklusive den USA und Russland - zwei ständigen Mitgliedern des Uno-Sicherheitsrates - ratifiziert und eingehalten werden. Dies entspricht denn auch dem Aufruf des Nationalrates, der den nationalen Parlamenten sämtlicher Staaten zugestellt werden soll.

Die Aussenpolitische Kommission empfiehlt Ihnen einstimmig, der Erklärung zum 25. Jahrestag der Annahme der Zusatzprotokolle zu den Genfer Abkommen über den Schutz der Opfer bewaffneter Konflikte zuzustimmen.