Levrat Christian · Ständerat · 2018-03-07
Levrat Christian · Ständerat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-03-07
Wortprotokoll
Tout d'abord, je souhaite m'excuser auprès de mes collègues francophones: je vais parler en allemand parce que tous mes documents relatifs à cet objet sont en allemand.
Die vorliegende Thematik hat ein gewisses Potenzial für Kinofilme oder für Unterrichtsmaterial für politische Vorlesungen. Am 15. September 2014 nahm der Ständerat die Motion Luginbühl 14.3450, "Steuerliche Abzugsfähigkeit von Bussen", an. Sie wurde in diesem Rat einstimmig bei 3 Enthaltungen angenommen, nämlich mit 39 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Ich weiss nicht mehr, wer sich enthalten hat, Sie werden es mir verzeihen; vielleicht wissen es die Betroffenen immer noch.
Kollege Werner Luginbühl erläuterte zu dieser Motion: "Die Motion will den Bundesrat beauftragen, das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer und das Steuerharmonisierungsgesetz so anzupassen, dass Bussen mit Strafcharakter generell nicht mehr von den Steuern abgezogen werden können." (AB 2014 S 795) Es ist relativ klar: Es geht um Bussen mit Strafcharakter, und das sind genau die Bussen, über welche wir uns unterhalten. Vor dieser Motion hatten die Kantone eine höchst unterschiedliche Praxis. Nachdem wir diese Motion verabschiedet hatten, hatte das Bundesgericht die Gelegenheit, diese Praxis zu präzisieren. Die Rechtslage wurde so präzisiert, dass Sanktionen mit strafrechtlichem Charakter nicht abzugsfähig sind. Das ist voll im Sinne dieser Motion, die angenommen worden war.
Wir haben heute also das geltende Recht, das die Abzugsmöglichkeit von Sanktionen mit strafrechtlichem Charakter nicht zulässt. Das Gesetz, über das wir jetzt beraten, hätte eigentlich zum Zweck gehabt, genau diese Aufgabe zu erfüllen. Die Vorlage wurde im Verlauf der Beratungen umgelenkt und ins genaue Gegenteil verkehrt. Wir haben nun eine Vorlage, die uns vorschlägt, Sanktionen mit strafrechtlichem Charakter abzugsfähig zu machen, falls sie im Ausland ausgesprochen worden sind. Damit stellt sich die politische Frage, ob wir Banken, die im Ausland ausländisches Recht gebrochen haben und dafür strafrechtlich verurteilt worden sind, mit Steuergeldern subventionieren wollen oder ob wir es lieber bei der jetzigen Rechtsordnung bleiben lassen.
Die Kommission hat sich, das muss man sagen, sehr viel Mühe gegeben, um diese Frage abzuklären. Wir haben genau sechs Stunden und vierzig Minuten damit verbracht. Das ist nicht wenig. Ich glaube, dass alle in diesem Saal davon ausgehen können, dass die Kommissionsmitglieder wissen, [PAGE 147] wovon sie sprechen, dass sie die Gelegenheit gehabt haben, sich eine Meinung zu bilden.
Wir haben unter anderem eine rechtsvergleichende Studie bestellt, um in Erfahrung zu bringen, welche Art von Sanktionen im Ausland abzugsfähig sind. Das Ergebnis dieser Studie ist absolut klar. Im Ausland sind in allen relevanten Ländern, abgesehen von einer kleinen Ausnahme in Deutschland, strafrechtliche Sanktionen nicht abzugsfähig. Die Praxis bei gewinnabschöpfenden Sanktionen ist unterschiedlich. In der Mehrheit der Länder sind sie nicht abzugsfähig, in einigen Ländern sind sie abzugsfähig.
Wir von der Minderheit vertreten eine sehr moderate Position. Unsere Position ist folgende: Wir sind bereit zu akzeptieren, dass gewinnabschöpfende Sanktionen abzugsfähig sein sollen - obwohl man das bestreiten könnte -, und zwar wenn sie durch ausländische Behörden wie auch wenn sie durch schweizerische Behörden ausgesprochen werden. Sanktionen mit strafrechtlichem Charakter sollen nicht abzugsfähig sein, egal, ob sie im Ausland oder im Inland ausgesprochen werden. Sonst kommt es dazu, dass wir mit Schweizer Steuergeldern Unternehmen finanziell unterstützen, die im Ausland willentlich ausländisches Recht gebrochen haben.
Das heisst im Klartext, dass wir einen Fünftel der Bussen übernehmen würden, die die amerikanische Justiz gegen Banken, die amerikanisches Recht gebrochen haben, ausgesprochen hat. Niemand ist gezwungen, amerikanisches Recht zu brechen. Es handelt sich um Unternehmen, die willentlich in den USA Geschäfte machen, die in Kenntnis der Rechtslage entschieden haben, dort gewisse Risiken einzugehen, und die - und das ist Teil des Risikos - das Recht gebrochen haben und deshalb verurteilt worden sind. Kann irgendwer erklären, warum genau diese Unternehmen mit Steuergeldern unterstützt werden sollen? Es ist ein bisschen so, wie wenn ein deutscher Autofahrer bei uns 240 Stundenkilometer fahren und sagen würde, das sei nicht weiter schlimm, weil es in Deutschland zulässig sei, und er hoffe deswegen, dass die deutschen Steuerbehörden einen Teil seiner Busse zahlen werden. Das ist die Art von Fällen, über die wir heute sprechen. Ich glaube nicht, dass es die Aufgabe der deutschen Steuerbehörden ist, die Bussen, welche die Schweiz ausspricht, zu zahlen.
Ich bitte Sie daher, in diesem Fall der Minderheit zu folgen und bei Ihrem ursprünglichen Entscheid zu bleiben. Wir waren nicht alle total verloren, als wir mit 39 zu 0 Stimmen entschieden haben, dass Bussen strafrechtlicher Natur nicht abzugsfähig sein dürfen. Ich gehe davon aus, dass wir das in vollem Bewusstsein gemacht haben. Diejenigen, die heute ihre Position ändern wollen, werden das erklären müssen, nachdem wir einen Auftrag in dieser Klarheit erteilt haben und uns das Bundesgericht gefolgt ist. Denn sonst beraten wir eine Vorlage, bei der die Mehrheit entscheidet, umzukehren und zum Gegenteil von dem zu gehen, was wir ursprünglich beschlossen haben, nämlich zu einer Subventionierungsvorlage für kriminelle Unternehmen.