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Fässler Hildegard · Nationalrat · 2002-06-12

Fässler Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-06-12

Wortprotokoll

Nun liegt Ihnen im Bundesbeschluss zum Swissair-Niedergang der Auftrag für eine parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) vor. Damit können Sie entscheiden, ob eine solche PUK Sinn macht. Ich meine Nein und möchte Ihnen dieses Nein mit drei Gründen belegen:

1. Die PUK würde die Aufmerksamkeit von den wahren Verantwortlichen ablenken.

2. Die PUK wird keine neuen Erkenntnisse zum Grounding der Swissair bringen.

3. Die Einsetzung einer PUK in diesem Fall könnte die Legitimität dieses Instrumentes für die Zukunft infrage stellen.

Zum ersten Argument, die PUK würde die Aufmerksamkeit von den wahren Verantwortlichen ablenken: Eine PUK kann nur Verantwortlichkeiten innerhalb der Bundesverwaltung klären. Beim Swissair-Grounding ist die Verwaltung, wenn überhaupt, nur am Rande involviert. Niemand kann ernsthaft behaupten, dass Bazl hätte durch seine Aufsichtstätigkeit das Grounding verhindern können, genauso wenig, wie das Seco es hätte voraussehen können. Die wahren Verantwortlichen befinden sich ausserhalb der Bundesverwaltung, in der Geschäftsleitung und im Verwaltungsrat der SAir Group und allenfalls in den Banken, sollten diese die zugesagten Kredite wirklich bewusst zurückgehalten haben.

Zum zweiten Argument, dass die PUK keine neuen Erkenntnisse zum Grounding der Swissair bringen wird: Die GPK des Ständerates klärt die Rolle der Bundesverwaltung, aber auch der SAir-Spitze und der Banken sehr gründlich ab. Mehr als die GPK tut, könnte eine PUK auch nicht machen. Der einzige Unterschied zur GPK ist, dass eine PUK auch kantonale Beamte als Zeugen einvernehmen kann. Die GPK-SR hat bisher keine solchen Beamten angehört, da die Zuständigkeit für die Aufsicht über die Zivilluftfahrt beim Bund liegt. Diese zusätzliche Möglichkeit einer PUK im Vergleich zur GPK ist in diesem Fall also überhaupt nicht von Belang.

Ich meine deshalb: Es macht keinen Sinn, eine Arbeit zweimal zu machen und dafür einen zusätzlichen Millionenkredit zu bewilligen. Im Beschluss sind in Artikel 5 immerhin 2 Millionen Franken reserviert. Zur Abklärung der Verantwortlichkeiten auch ausserhalb der Bundesverwaltung, also der SAir-Organe, läuft ja auch die erweiterte Sonderprüfung, die vom Bund mit 2 Millionen Franken finanziert wird.

Zum dritten Argument, die Einsetzung einer PUK könnte die Legitimität dieses Instrumentes für die Zukunft infrage stellen. Die Fälle, in denen bisher eine PUK eingesetzt wurde, waren alles Fälle von Misswirtschaft innerhalb der Bundesverwaltung. Es waren dies seit 1964 ja vier Fälle: die PUK zur Mirage-Geschichte, die PUK EJPD zur Fichenaffäre, die PUK PKB zur Pensionskasse und eine weitere, die PUK EMD.

Misswirtschaft innerhalb der Bundesverwaltung ist hier ganz klar nicht der Fall. Zudem sind durch eine PUK - wie eingangs gesagt - keine neuen Erkenntnisse zu erwarten. Es sind also keine Erfolge verbuchbar. Dies schwächt das scharfe Instrument der PUK in unnötiger Weise, und man wird sich künftig fragen, welchen Sinn eine PUK-Einsetzung tatsächlich machen kann.

Wenn wir heute also zu einer PUK Nein sagen, sagen wir Nein, weil sie das falsche Instrument ist. Die richtigen Instrumente, die Untersuchung durch die GPK des Ständerates sowie die erweiterte Sonderprüfung, sind längst im Einsatz. Im September wird die GPK des Ständerates ihre Resultate vorlegen, die jene Transparenz in Bezug auf das Swissair-Grounding bringen, an welcher wir hier alle ebenso wie die Öffentlichkeit interessiert sind.

Stimmen Sie daher meinem Nichteintretensantrag zu.