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Luginbühl Werner · Ständerat · 2018-03-07

Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2018-03-07

Wortprotokoll

Der Auftrag meiner Motion ist klar. Im Inland und im Ausland ausgesprochene Bussen mit Strafcharakter sollen nicht zum geschäftsmässig begründeten Aufwand gehören. Mir wird Verschiedenes nachgesagt, Populismus gehört nicht dazu. Ich habe die Motion am 16. Juni 2014 eingereicht, das Thema war damals in aller Munde - Sie wissen warum -, und es fanden dringliche Debatten statt. Es schien mir problematisch, dass die Allgemeinheit aufgrund von Fehlverhalten von Unternehmen in Mitleidenschaft gezogen wird. Es ist bereits gesagt worden: Die Motion wurde in beiden Räten angenommen, hier sogar sehr klar, und der Bundesrat hat den Auftrag dem Wortlaut entsprechend umgesetzt.

Die Mehrheit der Kommission schlägt Ihnen nun vor, dass im Ausland gegen schweizerische Unternehmen verhängte Bussen steuerlich abzugsfähig sein sollen, unabhängig davon, ob diese Sanktionen Strafcharakter haben oder nicht.

Ich bin mir sehr wohl bewusst, dass es in der konkreten Umsetzung Grenzfälle geben kann und auch Problemfälle, wie sie Kollege Noser geschildert hat. Es gibt aber eben auch Grenz- und Problemfälle genau in die andere Richtung, und im Jahr 2014 wurden vor allem diese Fälle diskutiert. Ich hätte mir durchaus eine differenzierte Lösung vorstellen können; ich könnte mir auch vorstellen, einer differenzierten Lösung zuzustimmen, aber heute liegt diese nicht auf dem Tisch.

Wenn ich zwischen diesen beiden Varianten wählen muss, dann komme ich aus einer Gesamtoptik dazu, dass man der Minderheit folgen müsste, und zwar aus folgenden Gründen: Der Antrag der Mehrheit untergräbt die Zielrichtung des ursprünglichen Auftrages; das ist klar und wurde auch schon gesagt. Es scheint mir nicht sachgerecht zu sein, wenn in- und ausländisch verhängte Bussen im schweizerischen Steuerrecht aus Prinzip unterschiedlich behandelt werden. Im Weiteren möchte ich doch daran erinnern, dass die allermeisten Staaten, in welchen Bussen gegen schweizerische Unternehmen verhängt werden, Rechtsstaaten mit einer der Schweiz vergleichbaren Rule-of-Law-Rechtsordnung sind.

Eines sollten wir auch nicht ausblenden - und jetzt werde ich etwas grundsätzlich -: Bussen und Geldstrafen werden aufgrund von Verfehlungen verfügt. Damit soll einerseits das begangene Unrecht ausgeglichen werden. Andererseits will man vor dem Begehen von weiteren solchen Taten abschrecken. Wenn nun ausländische Bussen steuerlich generell abzugsfähig werden, würde dies präventiv verheerende Folgen haben. Unternehmen würden geradezu dazu eingeladen, Gesetze zu brechen. Im schlimmsten Fall droht ihnen eine Busse, die sie von den Steuern abziehen können. Man [PAGE 151] könnte sogar noch etwas weiter gehen und sagen, gesetzestreue Unternehmen würden tendenziell einen Wettbewerbsnachteil erleiden, indem sie zwar keine Bussen erhalten, aber weniger profitabel wären, weil sie weniger nah an die Grenze des Erlaubten gehen.

Die finanziellen Sanktionen müssen letztlich jemanden treffen. Eigentlich müssten sie die Verantwortlichen treffen; wir wissen, dass das nicht der Fall ist. Die Sanktionen treffen letztlich die Aktionäre, und auch dies hat eine gewisse Richtigkeit und eine gewisse Wirkung, denn so werden sich Aktionäre von rechtswidrig handelnden Unternehmen abwenden und eher in Unternehmen investieren, die gesetzestreu handeln. So werden letztendlich durch die finanzielle Bestrafung der fehlbaren Unternehmen ebenfalls indirekt die gesetzestreuen Unternehmen belohnt. Dieser Effekt würde aber verpuffen, wenn Bussen steuerlich absetzbar wären.

Ein Letztes noch: Muss es nicht das Ziel sein, Recht und Moral nach Möglichkeit in Übereinstimmung zu bringen? Der Antrag der Mehrheit scheint mir nun dieses Ziel aus den Augen zu verlieren. Ich bin ziemlich sicher, dass die steuerliche Abzugsfähigkeit von Bussen der moralischen Vorstellung der Bevölkerung und ihrem Gefühl von Recht und Gerechtigkeit zuwiderlaufen würde. Das ist etwas, was man, so meine ich, nicht leichthin in Kauf nehmen sollte.

Ich bitte Sie daher, dem Bundesrat und der Minderheit der Kommission zu folgen.