Ettlin Erich · Ständerat · 2018-03-07
Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2018-03-07
Wortprotokoll
Wir machen ein bisschen eine "Kommission plus"-Sitzung, und ich werde mich kurzhalten.
Ich halte auch sehr viel von einer professoralen Meinung, möchte aber trotzdem eine, zwei Sachen zu bedenken geben. Kollege Hefti hat schon Recht: Man gewinnt keinen Blumentopf, wenn man für die Mehrheit ist. Leider - ich muss wirklich sagen: leider - haben wir nur diese zwei Extrempositionen auf dem Tisch. Es wäre wirklich notwendig, einen Mittelweg zu haben. Ich verstehe das gut, und ich verstehe auch die Bedenken gut.
Ich möchte noch zu den Aussagen von Herrn Levrat etwas sagen: Es nützt uns nichts, wenn wir hier Unternehmens-Bashing machen. Es ist ja nicht so, dass die Unternehmen hingehen und sagen: "Wir wollen jetzt im Ausland betrügen, oder wir wollen mit 120 Stundenkilometern über die Autobahn brettern, obwohl nur 80 erlaubt sind." Die absolute Mehrheit der Unternehmen will im Ausland gar keine strafbare Handlung begehen. Sie will nach den Regeln des anderen Landes korrekt handeln, aber dann passieren halt Fälle wie in den USA, wo man plötzlich ins Räderwerk kommt. Ich kenne diese Fälle auch; sie sind mühsam.
Um beim Beispiel der Autobahn zu bleiben: Hier sagt der Schweizer Staat: "Im Land X kannst du mit 120 fahren." Dann geht man hin, und auf einer Tafel steht: "120, aber bei Nebel 80." Dann fährt man 120, weil man meint, es habe keinen Nebel, aber irgendein Polizist dort sagt: "Für mich hat es hier Nebel." Das ist kein willentliches zu schnelles Fahren, sondern man gerät in eine Auslegungsfrage und hat dann Pech und Kosten. Man zahlt, und dann sagen wir: "Du kannst das nicht von den Steuern abziehen." Der Staat Schweiz übernimmt nicht einen Fünftel der Kosten, das ist ein bisschen weit hergeholt: Wie gesagt worden ist, hat das Unternehmen das Geld aufgrund seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vielleicht gar nicht, also könnte es damit auch nicht Steuern bezahlen.
Zu Kollegin Fetz: Sie drehen natürlich die Ausgangslage um und sagen: "Wenn ein Problem besteht, gibt es halt Fälle, in denen die Bussen ungerechtfertigterweise nicht abgezogen werden können." Man kann es auch umkehren und sagen: "Im Normalfall geht man davon aus, dass es kein Problem gibt und dass die Unternehmung nicht willentlich eine Straftat begangen hat." Das wäre der Mittelweg, den man suchen müsste.
Kollege Luginbühl sagt, wir belohnten das verbrecherische Verhalten, es sei quasi sinnvoll, verbrecherisch zu handeln, weil man dann die Bussen abziehen könne. Ich als [PAGE 152] Betriebswirtschafter muss sagen: Das macht keinen Sinn. Die Steuern machen auch in der Schweiz nicht 100 Prozent aus, und wir sagen ja "race to the bottom". Die Unternehmen bezahlen Steuern zwischen 12 und 24 Prozent. Wenn ich eine Busse von 100 000 Franken habe und von den Steuern 20 000 abziehen kann, bleiben noch immer 80 000 Franken - das ist nicht lohnenswert. Niemand geht hin und sagt: "Ich hole mir eine Busse von 100 000 Franken, weil ich dann 20 000 von den Steuern abziehen kann." Es sind für die Unternehmungen 100 000 Franken - das macht betriebswirtschaftlich keinen Sinn.
Wir dürfen jetzt auch nicht hingehen und plötzlich sagen, die Unternehmen wollten eigentlich Strafen begehen und wir würden sie schützen. Wir haben ein Problem - ich sehe das, Herr Jositsch; Sie haben Recht -: Der Antrag der Mehrheit ist eine Extremposition. Der Zweitrat kann hier noch etwas machen. Ich wäre froh, wir hätten einen Mittelweg als Lösung.
Aber ich werde jetzt, auch weil ich die Probleme der Unternehmen sehe, dem Antrag der Mehrheit zustimmen.