Gmür-Schönenberger Andrea · Nationalrat · 2018-03-07
Gmür-Schönenberger Andrea · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2018-03-07
Wortprotokoll
Erlauben Sie mir, kurz die Vorgeschichte unserer RK-NR-Motion zu erläutern. Die Kommission für Rechtsfragen hat an ihrer Sitzung vom 25. Januar 2018 die von Nationalrat Jean-Luc Addor am 4. Mai 2017 eingereichte parlamentarische Initiative (17.437) mit dem Titel "Für eine Öffentlichkeit von Gerichtsurteilen, die den Persönlichkeitsrechten und der Privatsphäre der Parteien besser Rechnung trägt" vorgeprüft. Mit der Initiative wurde verlangt, einerseits den Geltungsbereich des Öffentlichkeitsgrundsatzes nach Artikel 69 StPO auf die Urteile zu begrenzen, die öffentlich verkündet werden, andererseits die Strafbefehle, die Verfügungen über die Nichtanhandnahme, die Sistierungen oder Einstellungen von Verfahren sowie weitere Zwischenentscheide vom Öffentlichkeitsgrundsatz auszuschliessen.
Die Kommission anerkennt, dass ein grosses Spannungsfeld besteht zwischen Transparenz bzw. Öffentlichkeit einerseits und Persönlichkeitsschutz andererseits. Bemängelt wurde unter anderem, dass in den Kantonen das Öffentlichkeitsprinzip vollkommen unterschiedlich gehandhabt wird. Das führt dazu, dass die Palette von völlig offener Kommunikation, also der Einsicht der Medienschaffenden in alle Prozesse, in welchem Stadium auch immer, über die Anonymisierung von Urteilen bis hin zum Nachweis eines speziellen Interesses für die Einsichtsgewährung reicht, um nur ein paar Beispiele zu nennen.
Das Prinzip der Justizöffentlichkeit ist in der RK-NR unbestritten. Es soll beibehalten werden. Des Weiteren will niemand eine geheime Kabinettsjustiz einführen. Transparenz in der Rechtspflege erachtet unsere Kommission als absolut schützenswertes Gut. Die Mehrheit der Kommission hat dennoch Handlungsbedarf erkannt und deshalb eine Kommissionsmotion eingereicht. Gemäss dieser sollen Einstellungs- und Nichtanhandnahmeverfügungen vom Öffentlichkeitsgrundsatz ausgeschlossen werden. Die parlamentarische Initiative Addor, mit der auch sämtliche Strafbefehle unter Verschluss gehalten worden wären, ging unserer Kommission zu weit. Diese parlamentarische Initiative hätte zu einer unzulässigen Einschränkung des strafprozessualen Öffentlichkeitsprinzips geführt. Aufgrund der Kommissionsmotion hat der Initiant seine Initiative zurückgezogen.
Die Mehrheit der Kommission stört sich an der uneinheitlichen Rechtsprechung betreffend Nichtveröffentlichung von Einstellungsverfügungen. Sie möchte aber auch dem Persönlichkeitsschutz wieder vermehrt Rechnung tragen und bemängelt die unterschiedliche Praxis in den Kantonen. Persönlichkeitsschutz ist keine Frage des Föderalismus. Hier ist eine Klärung notwendig. Allgemeine Empfehlungen an die Kantone sind diesbezüglich nicht ausreichend. Zudem geht es bei den Personen, die zu schützen sind, nicht einfach nur um Kriminelle, sondern häufig auch um Opfer, deren Schicksal in der Presse zur Schau gestellt wird. Es kommt auch immer wieder vor, dass Personen vorverurteilt werden und permanent in der Presse sind für Dinge, die sie nicht getan haben. Die heutige Regelung kann zudem bewirken, dass Personen, die eine gewisse Bedeutung in der Gesellschaft haben, unter Umständen nur deshalb einen Strafbefehl auf sich nehmen, um der Öffentlichkeit einer Strafverhandlung zu entgehen. Dies ist nicht im Sinne des Gesetzgebers.
Die Minderheit der Kommission sieht das Prinzip der Justizöffentlichkeit gefährdet. Zudem befürchtet sie eine Kabinettsjustiz, sie befürchtet, dass Entscheide im Dunkeln bleiben und nicht nachvollzogen werden können. Auch den Grundsatz der Öffentlichkeit erachtet sie als verletzt. Überdies ist ihr der Motionstext zu einschränkend formuliert.
Die Kommission beantragt mit 14 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Motion zuzustimmen. Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.