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Vogt Hans-Ueli · Nationalrat · 2018-03-07

Vogt Hans-Ueli · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-03-07

Wortprotokoll

Frau Bundesrätin, Sie argumentieren ja vor allem mit der Öffentlichkeit der Justiz und auch der Untersuchungen. Sind Sie nicht auch der Meinung, dass die Frage, ob ein legitimes Interesse an der Veröffentlichung einer Nichtanhandnahme- oder Einstellungsverfügung besteht, davon abhängt, ob die Eröffnung des Verfahrens öffentlich war? Mit anderen Worten: Wenn die Eröffnung des Verfahrens öffentlich war, weil die Behörde sie öffentlich gemacht hat oder weil sie sonst wie öffentlich wurde, dann hat man ein legitimes Interesse an der Veröffentlichung auch der Nichtanhandnahmeverfügung oder der Einstellungsverfügung. Im umgekehrten Fall hingegen, wenn die Eröffnung nicht öffentlich war, hat man kein Interesse an der Veröffentlichung. Kommt es also, mit anderen Worten, nicht auf den konkreten Fall und insbesondere auf die Frage der Öffentlichkeit der Eröffnung des Verfahrens an?

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