Landolt Martin · Nationalrat · 2018-03-07
Landolt Martin · Nationalrat · Glarus · Fraktion BD · 2018-03-07
Wortprotokoll
Diese Motion will den Bundesrat beauftragen, die ordentliche Franchise bei der obligatorischen Krankenpflegeversicherung auf mindestens 400 Franken zu erhöhen. Der Bundesrat will das nicht. Er begründet dies unter anderem damit, dass die Franchise bereits zweimal erhöht worden sei. Aber genau da knüpft eben diese Motion an. Die letzte Anpassung ist weit über zehn Jahre her und fand im Jahr 2004 statt. Die Statistiken zeigen eben klar, dass die Wirkung einer höheren Franchise nur eine bestimmte Zeit lang vorhanden ist. Das gilt auch für die Franchisenerhöhung von 2004, die inzwischen offensichtlich erschöpft ist. Mit einer weiteren Anhebung soll deshalb vor allem die Eigenverantwortung der Versicherten gestärkt werden, vor allem im Bereich der Bagatellleistungen.
Die Bedeutung der Eigenverantwortung anerkennt auch der Bundesrat. Er verweist diesbezüglich auf die Möglichkeit einer Wahlfranchise. Aber es war derselbe Bundesrat, der in einer Anhörung über die Krankenversicherungsverordnung die Abschaffung gewisser Wahlfranchisen und die Reduktion von Rabatten in Erwägung gezogen hat. Er hat sich das zwar inzwischen wieder anders überlegt, aber wer es ernst meint mit der Stärkung der Eigenverantwortung, der zieht solche Massnahmen gar nicht erst in Betracht und würde auch diese Motion hier unterstützen. Ich erwähne es deshalb nochmals: Die letzte Franchisenerhöhung fand im Jahr 2004 statt. In seiner Stellungnahme im Jahr 2016 hielt der Bundesrat eine weitere Erhöhung für verfrüht. Inzwischen schreiben wir das Jahr 2018.[GZ]
Ich bitte Sie deshalb, diese Motion zu unterstützen.