Schmid-Federer Barbara · Nationalrat · 2018-03-07
Schmid-Federer Barbara · Nationalrat · Zürich · CVP-Fraktion · 2018-03-07
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat nach der Ablehnung des Familienartikels am 15. Mai 2015 in Erfüllung des Postulates Tornare 13.3135 eine Auslegeordnung in der Familienpolitik vorgelegt. Dabei schlägt er unter anderem die Prüfung bedarfsabhängiger Kinderzulagen vor, um die wirtschaftliche Absicherung von Familien zusätzlich zu gewährleisten. Er gibt an, dass damit die Sozialwerke um rund 100 Millionen Franken entlastet werden könnten. Dabei ist aber zu beurteilen, wie und in welchem Ausmass eine bedarfsabhängige Kinderzulage wirkt, mit anderen Worten, ob und wie möglichst ohne Erhöhung der gegenwärtig bezahlten Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge mit einem solchen System auch tatsächlich genügend Mittel für genügend stark differenzierbare Beiträge zur Verfügung stehen. Dazu sind präzise Angaben über die finanziellen Verhältnisse der anerkannten Familienausgleichskassen in der Schweiz erforderlich.
Nun habe ich den Bundesrat gebeten, einen Bericht über Vermögensverhältnisse und Ressourcenallokation der Familienausgleichskassen vorzulegen. Zu den sieben von mir geforderten Anfragen hat der Bundesrat sieben ausführliche und präzise Antworten gegeben. Wie der Bundesrat richtigerweise feststellt, ist mit der Beantwortung der sieben Fragen mein Postulatsanliegen erfüllt. Ich ziehe deshalb das Postulat zurück und bedanke mich beim Bundesrat für diese Arbeit.
Was die Prüfung bedarfsabhängiger Kinderzulagen betrifft: Mit diesen Angaben kann sich ja der Bundesrat ohne Weiteres an den nächsten Schritt machen. Ich verweise auf mein noch hängiges Postulat "Bedarfsabhängige Kinderzulagen als gezielte Massnahme zur Bekämpfung der Familienarmut" (16.3804). Aber das heute behandelte Postulat ist zurückgezogen.