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Heer Alfred · Nationalrat · 2018-03-07

Heer Alfred · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-03-07

Wortprotokoll

Ich gebe den Bericht über die Tätigkeit der Geschäftsprüfungsdelegation. Sie wissen, diese besteht aus drei Mitgliedern des Nationalrates und drei Mitgliedern des Ständerates. Im letzten Jahr war Ständerat Kuprecht Präsident. Er wurde jetzt abgelöst durch Ständerat Claude Janiak von Baselland.

Die GPDel überwacht im Rahmen der Oberaufsicht die Aktivitäten des Bundes im Bereich des zivilen und des militärischen Nachrichtendienstes. Konkret beaufsichtigt die GPDel den zivilen Nachrichtendienst des Bundes (NDB), welcher für den Inlandnachrichtendienst und den Auslandnachrichtendienst zuständig ist. Die GPDel kontrolliert auch die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten der Armee, insbesondere diejenigen des Militärischen Nachrichtendienstes, sowie das Zentrum elektronische Operationen, welches auch Funkaufklärungsaufträge für den NDB und den Militärischen Nachrichtendienst ausführt. Die gerichtspolizeilichen Verfahren der Bundesanwaltschaft im Bereich des Staatsschutzes sind ebenfalls Gegenstand der Oberaufsicht durch die GPDel.

Die GPDel verfügt zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben über besonders weitreichende Informationsrechte. Ich werde später noch darauf zurückkommen.

Sie haben den Bericht ja vorliegen, und es hat keinen Sinn, dass ich Ihnen jetzt die Ziffern 4.2.1, 4.2.2 und 4.2.3 noch näher erläutere. Aber eine Hauptaufgabe, die uns im letzten Jahr beschäftigt hat, betraf natürlich das neue Nachrichtendienstgesetz. Da haben wir zusammen mit dem Bundesrat die Verordnung, die er gemacht hat, genauestens überprüft und auch etliche Änderungen angebracht, im Sinne des Volksentscheids und auch im Sinne der Diskussionen, welche wir im Nationalrat geführt haben.

Wir haben auch mit dem Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen gesprochen. Dieses ist ja neu zuständig für die Erteilung der Bewilligungen, welche wir für die Abhörmassnahmen beschlossen haben und welche der NDB neu durchführen kann. Hier ging es vor allem auch um die technische Abwicklung. Sie müssen wissen, das sind hochgeheime Angelegenheiten. Deshalb muss man, wenn ein solcher Antrag ans Gericht kommt, sicherstellen, dass er geheim bleibt und dass nur wenige Leute am Gericht davon erfahren. Wir konnten feststellen, dass die Zusammenarbeit sehr gut klappt. Der NDB und das Bundesverwaltungsgericht arbeiten Hand in Hand.

Ein weiteres Ereignis, das im letzten Jahr Aufsehen erregt hat, war natürlich der Spionagefall von Daniel M. Da hat ja die GPDel eine Inspektion beschlossen. Die haben wir teilweise noch im alten Jahr durchgeführt und sie in diesem Jahr fortgesetzt. Wir werden den Inspektionsbericht zu gegebenem Zeitpunkt der GPK vorstellen. Diese muss ihn absegnen, bevor er veröffentlicht wird.

Ebenfalls Gegenstand vieler Medienmitteilungen war die Widerstandsorganisation P-26. Die P-26 war ja die sogenannte Geheimarmee, die im EMD ohne das Wissen des Bundesrates separat geführt wurde. Der Untersuchungsbericht Cornu heisst so, weil Untersuchungsrichter Pierre Cornu diesen Fall untersucht und einen Bericht geschrieben hat.

Am 14. September 2016 wies ein interessierter Forscher die GPDel darauf hin, dass die geheimen Unterlagen der parallel zur PUK EMD geführten Administrativuntersuchung Cornu über die Beziehungen zwischen der P-26 und analogen Organisationen im Ausland im Schweizerischen Bundesarchiv nicht auffindbar sind. Dort gehören solche Unterlagen hin. Der Forscher hatte zudem Hinweise, dass sowohl der geheime Originalbericht als auch die dazugehörigen Akten in den Neunzigerjahren vorsätzlich vernichtet worden seien - was natürlich ein grosser Skandal wäre -, und er hat deshalb die GPDel gebeten, diesbezüglich beim Bundesrat respektive beim VBS vorstellig zu werden.

Die ersten Vorabklärungen der GPDel haben ergeben, dass die Akten der Administrativuntersuchung Cornu tatsächlich nicht im Bundesarchiv, wo sie hingehören, archiviert worden sind. Ein Exemplar des Untersuchungsberichtes selbst wurde jedoch bei der Informations- und Objektsicherheit im VBS aufbewahrt. Im Dezember 2016 erhielt die GPDel ein Exemplar des Berichtes zur Ansicht und konnte somit einen Teil des Verdachtes des Aufsichtseingebers widerlegen. Der [PAGE 287] Bericht ist also vorhanden. Was jedoch immer noch fehlt, sind die sogenannten Handakten. Das sind sieben Ordner und zwanzig Dossiers, die Untersuchungsrichter Cornu im Bericht als Teil der Untersuchungsunterlagen auflistete.

Das VBS hat den klaren Auftrag, diese fehlenden Dokumente zu suchen. Es ist eigentlich ein Skandal, wenn solche Untersuchungsakten fehlen - es sind vor allem auch Einvernahmeprotokolle, die Herr Cornu geführt hat, um den Bericht zu erstellen. Da bleibt nur zu hoffen, dass das VBS diese irgendwann findet. Sonst könnte es tatsächlich sein, dass hier Sabotage betrieben wurde.

Nebst dem als geheim klassifizierten französischen Bericht Cornu, welcher punktuell eingeschwärzt ist, gibt es auch eine Fassung für die Medien. Diese ist natürlich kürzer respektive noch mehr eingeschwärzt. Der Bundesrat hat seinerzeit, 1991, entschieden, dass dieser Bericht für die Medien nicht publiziert wird.

Es ist so, dass diese Akten eigentlich für fünfzig Jahre gesperrt sind. Es ist aber auch so, dass ein Forscher, wenn er wissenschaftlich erforschen möchte, was mit dieser P-26 passiert ist, ein Gesuch beim VBS stellen kann, damit er Akteneinsicht bekommt. Das VBS kann allerdings Auflagen machen, was er publizieren darf. Es ist also nicht so, dass diese Akten für fünfzig Jahre total weggeschlossen wären.

Wir haben noch festgestellt, dass es einen geheimen Bunker gibt, in dem jetzt ein privates Museum ist. Dort gibt es auch Akten der P-26. Hier ist die GPDel klar der Meinung, dass auch diese Akten, welche in diesem Bunker sind, in das Bundesarchiv gehören. Wir behalten uns vor, dass wir diesem Bunker einmal einen Besuch abstatten werden, damit wir dies klären können.

Zuletzt möchte ich Sie - ich habe nicht mehr so viel Zeit - noch darüber orientieren, dass wir einen Arbeitsbesuch beim militärischen und beim zivilen Nachrichtendienst in Holland machten. Wir können doch sagen - das war interessant -, dass das Schweizer Parlament wirklich vollumfängliche Einsichtsrechte hat. Holland ist ja auch ein fortschrittlicher, demokratischer und aufgeklärter Staat. Es ist aber so, dass dort das Parlament und auch der Ausschuss des Parlamentes keine vollen Aufsichtsrechte haben, sondern dass ein separater Ausschuss gebildet wird, welcher nicht dem Parlament unterstellt ist. Nur dieser Ausschuss hat Zugang zu den geheimen Akten.

Insofern kann man also sagen, dass wir für das Parlament ein sehr weitreichendes und gutes Gesetz haben, das der GPDel die Möglichkeit gibt, in sämtliche Belange Einsicht zu nehmen. Selbstverständlich können wir nicht alles publizieren, wir können aber immerhin Transparenz schaffen. Wir rapportieren den GPK, welche auch diesen Bericht letztendlich abgesegnet haben.