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Föhn Peter · Nationalrat · 2002-06-13

Föhn Peter · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-06-13

Wortprotokoll

Das vorliegende Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen behinderter Menschen als Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Gleiche Rechte für Behinderte" ist für mich und die grosse Mehrheit der SVP-Fraktion nicht greifbar und zu undurchsichtig. Deshalb beantrage ich die Rückweisung an die Kommission, welche die vielen Unklarheiten, auch wenn sie nicht im Gesetz verankert sind, zu klären und uns neue Vorschläge vorzulegen hat. Ich stelle die Frage: Was nützt den behinderten, den schwächeren, den benachteiligten Mitmenschen am meisten? Wie und wo können wir effizient helfen? Was aber ist machbar? Aber auch: Was könnte - auf weite Sicht gesehen - kontraproduktiv sein? Man könnte vieles behindertengerecht machen, und zwar ohne grosse Mehrkosten. Ich frage mich nämlich immer wieder: Weshalb macht das insbesondere die öffentliche Hand nicht? Ich denke dabei an erhöhte Trottoirs und Übergänge, an eventuell architektonisch schöne Eingänge, die aber leider nicht behindertengerecht oder nur schwer überwindbar sind.

Die Verabschiedung eines Bundesgesetzes bringt nichts, wenn dessen Folgen weder bekannt noch abschätzbar sind, wenn bestehende und gut gemeinte Vorgaben kaum erfüllt werden können oder dann nach Möglichkeit umgangen werden. Es nützt auch nichts und niemandem, wenn wir in einem bereits ausgetrockneten Wohnungsmarkt noch mehr Hindernisse aufbauen, dies immer unter Berücksichtigung der kaum voraussehbaren Folgen. So würde noch weniger gebaut, und die Behinderten wären einmal mehr zusätzlich benachteiligt. Es nützt auch nichts, wenn wir unserem Gewerbe noch mehr Auflagen machen, zumal die Kosten überhaupt nicht absehbar sind. Unsere Aufgabe muss es sein, die bestehenden Arbeitsplätze möglichst zu erhalten oder gar auszubauen, was aber je länger, je schwieriger wird, ansonsten haben ausgerechnet die Behinderten einen weiteren Nachteil.

Die gut gemeinten Gesetze bringen gar nichts, wenn sie nicht angewendet oder letztendlich wegen finanzieller Schwierigkeiten nicht umgesetzt werden können. Insbesondere die Absätze 4bis und 4ter des neu gefassten Artikels 2 bringen einer Unternehmung sowie dem Staat viele Unklarheiten. Ich muss festhalten, dass die Botschaft mit dem bundesrätlichen Entwurf die Beseitigung von Benachteiligungen für behinderte Menschen vor allem bei öffentlichen Einrichtungen vorsieht.

Der Kommissionsantrag macht hingegen neu recht viele Vorgaben zulasten Privater. Die Fragen können nun ganz einfach gestellt werden: Wer berappt die Mehraufwendungen? Will oder muss sich die öffentliche Hand an solchen vorgeschriebenen Mehraufwendungen beteiligen? Ist es überhaupt rechtens, in die Zuständigkeiten der Kantone einzugreifen? Nach welchen Gesichtspunkten wird die Verhältnismässigkeit festgelegt? Werden dabei Standort, Wirtschaftslage und Fachbereich bei jedem Fall neu beurteilt und die Entschädigungen entsprechend festgelegt? Welche Funktion übernimmt künftig die IV bei der Eingliederung Behinderter? Fragen über Fragen könnten folgen.

Aus meiner Sicht legt uns die Kommission eine überhaupt nicht ausgereifte Vorlage vor. Wir wollen die Behinderten integrieren. Die KMU tun dies heute schon, wann und wo immer es sinnvoll ist. Wir dürfen aber keinesfalls eine Gesetzgebung verabschieden, deren Folgen überhaupt nicht abschätzbar sind, die private Unternehmungen in der heutigen Zeit weiter verunsichert und Kosten zur Folge haben kann, die weder für die Privaten noch für die öffentliche Hand geregelt und absehbar sind. All das wäre einzig kontraproduktiv. Daneben sind auch die rechtlichen Fragen überhaupt nicht geklärt.

Deshalb bitte ich Sie, dem "Rückweisungsantrag Loepfe/Föhn" zuzustimmen. Es wird nämlich nach Absprache mit Kollege Loepfe nur eine Abstimmung geben. Diese beiden Anträge werden zusammengenommen. Korrekturen in Bezug auf die Finanzierung, Wirtschaftstauglichkeit und Rechtssicherheit müssen angebracht werden. Bei einer ausgereiften Vorlage werden letztendlich die heute Benachteiligten gewinnen. Ich danke Ihnen für die Unterstützung.