Leuthard Doris · Bundesrat · 2018-03-08
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2018-03-08
Wortprotokoll
Es ist ja höchst löblich, dass Sie sich für die Zustellung der Zeitungen und der ganzen Post so einsetzen! Das ist auch ein Anliegen, das eine Organisation wie die Post selbstverständlich ernst nehmen muss. Aber es ist Sache des operativen Geschäfts, Herr Nationalrat. Es ist also nicht eine strategische Frage des Bundesrates und des Parlamentes, dass die Post garantiert um 12.30 Uhr im Briefkasten jedes Haushaltes in der Schweiz sein muss. Glücklich das Land, das nur solche Probleme hat!
Wir haben heute weder im Gesetz noch in der Verordnung eine konkrete Vorgabe wie 12.30 Uhr oder 14.30 Uhr, weil es erstens keinen Sinn macht, dass die Politik sich hier einmischt. Zweitens wäre es einklagbar, wenn Sie eine Vorgabe in ein Gesetz schreiben würden, denn das hiesse: Wenn jemand bei Ihnen in der Surselva die Zeitung erst um 12.40 Uhr erhalten würde, könnte er diese Verspätung vor Gericht einklagen, und die Post würde haftpflichtig für die 10 Minuten Verspätung. Was machen Sie mit solchen Fällen, Herr Nationalrat? Nein, man muss schon noch abgrenzen, was Sache des Gesetzgebers ist und wo man sagen muss, dass es wirklich Sache des Unternehmens ist. Die Post will ja, wie Sie gesehen haben, niemanden verärgern. Wenn sie zufriedene Kundinnen und Kunden will, dann wird sie sich bemühen, in allen Regionen in der Schweiz und nicht nur im urbanen Raum möglichst bis um die Mittagszeit die Post zugestellt zu haben.
Letzte Woche war das wegen des vielen Schnees unmöglich. Wer haftet dann, wenn es viel Schnee hat und der Pöstler mit dem Elektrotöff keine Post ausliefern kann? Das sind alles Fragen, Herr Nationalrat Candinas, die, glaube ich, nicht Sache des Gesetzgebers sind.
Sie haben gesagt, die Post sei in diesem Fall privilegiert. Sie bekommt für die Frühzustellung der Post nach dem Gesetz 50 Millionen Franken. De facto sind es aber nur 30 Millionen für die Presse; die übrigen 20 Millionen Franken dienen der Portoverbilligung für die Publikationen von Vereinen und Stiftungen usw. Die Post ist also nicht privilegiert. Wir wissen, dass das auch ein Verlustgeschäft ist, aber die Post macht das, weil wir sagen: Das ist auch ein Service, den wir von ihr verlangen. Den soll sie schultern, weil sie dem Schweizervolk gehört. Aber es ist nicht eine Privilegierung; es ist auch ein Service.
Lassen Sie daher die Fragen des operativen Geschäfts bei der Post, und kümmern Sie sich um die strategischen Fragen; diese sind Sache der Politik.