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Candinas Martin · Nationalrat · 2018-03-08

Candinas Martin · Nationalrat · Graubünden · CVP-Fraktion · 2018-03-08

Wortprotokoll

Mit meiner Motion wird der Bundesrat beauftragt, alle nötigen Massnahmen zu ergreifen und insbesondere die strategischen Ziele und Vorgaben der Schweizerischen Post so anzupassen, dass diese keine bestehenden Arbeitsplätze direkt oder indirekt von der Schweiz ins Ausland verlagern kann.

Als ich diese Motion im September 2016 einreichte, führte die Schweizerische Post einen Pilotversuch zur sogenannten Extraktionscodierung in Vietnam durch. Extraktionscodierung ist die vollständige Entzifferung und Erfassung von maschinell nicht lesbaren Briefadressen am Bildschirm. Gleichzeitig wurden in den letzten Jahren in den Logistikzentren Retourenverarbeitung und Videocodierung in Chur und Sion wegen des Rückgangs an Retouren Arbeitsplätze abgebaut. Für mich stellte sich deswegen die Frage, warum die modernere Extraktionscodierung nicht an den bisherigen Standorten getestet werden kann statt am Standort Vietnam. Dies frage ich nicht zuletzt deshalb, weil die Extraktionscodierung über kurz oder lang wohl die heutige Videocodierung, die in Chur und [PAGE 310] Sion erfolgt, ersetzen wird. Eine solche indirekte Verlagerung von Arbeitsplätzen hätte die Existenz der zwei Logistikzentren gefährdet.

Die Post begründete diesen Schritt damit, dass es sich bei der sogenannten Extraktionscodierung um eine Arbeit handle, die in der Schweiz niemand erledige, da sie hier nicht kostendeckend erbracht werden könne. Für mich war dies eine höchst fragwürdige Begründung für eine derartige Auslagerung. Die Post als bundesnahes Unternehmen ist aufgerufen, betriebswirtschaftlich, aber auch im Sinne der Grundversorgung und des Volkes und somit auch volkswirtschaftlich zu operieren. Es muss deshalb Aufgabe der Post sein, Arbeitsplätze in dezentralen Regionen zu erhalten und Arbeitsstellen aufzubauen. Die dezentralen Regionen waren bereits in der Vergangenheit vom Stellenabbau der Post, bedingt durch die zahlreichen Poststellenschliessungen, überdurchschnittlich betroffen. Gerade deswegen dürfen nicht noch weitere dezentrale Arbeitsplätze Schritt für Schritt abgebaut werden.

Im März 2017 hat die Post erfreulicherweise mitgeteilt, dass sie auf die Extraktionscodierung in Vietnam verzichtet. Das Ziel meiner Motion wurde in diesem konkreten Fall damit erreicht, und die Post hat von ihrem offensichtlichen Versuch, eine technologische Neuerung mit Arbeitsplätzen in einem Billiglohnland zu nutzen, Abstand genommen - dies trotz, wie es hiess, erfolgreichen Tests. Das ist lobenswert.

Trotzdem halte ich an meiner Motion fest: "Der Bundesrat wird beauftragt, alle nötigen Massnahmen zu ergreifen und insbesondere die strategischen Ziele und Vorgaben so anzupassen, dass die Schweizerische Post keine bestehenden Arbeitsplätze direkt oder indirekt von der Schweiz ins Ausland verlagern kann." Dieses Anliegen bleibt auch nach dem Entscheid zu Vietnam aktuell. Ein bundesnaher Betrieb wie die Post, der erheblich von einer Sonderstellung profitiert und einen klaren Service-public-Auftrag hat, darf auch in Zukunft nicht Arbeitsplatzverlagerungen in Billiglohnländer prüfen. Die Post ist ein Unternehmen, das uns allen gehört. Das heisst für mich auch, dass die Post Arbeitsplätze in der Schweiz behalten muss, ja versuchen soll, neue zu schaffen. Ich habe auch absolut kein Problem, wenn die Post Geschäftsbereiche im Ausland aufbaut. Diese müssen aber einen Zusatznutzen für unsere inländischen Arbeitskräfte haben. Eine Auslagerung von Arbeitsplätzen darf nicht akzeptiert werden.

In diesem Sinne bitte ich Sie, meine Motion anzunehmen.