Zäch Guido · Nationalrat · 2002-06-13
Zäch Guido · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-13
Wortprotokoll
Die beiden Fragen sind relativ leicht zu beantworten. In der Kommission haben wir immer wieder festgestellt, dass konkrete Angaben über Kostenfolgen nicht vorliegen. Am Schluss ging es auch um die Frage der Verfassungsmässigkeit. In der Fraktion ist insbesondere zum Argument der Verfassungsmässigkeit durch Bundesrätin Metzler überzeugend dargelegt werden, dass diese beiden Punkte, wenn es um schulische, berufliche und bauliche Fragen geht, das kantonale Recht einfach missachtet haben. Solange etwas nicht verfassungsmässig ist, ist es nicht sinnvoll, dass wir es hier verabschieden, sonst kommt später eine Retourkutsche.
Zur Frage des "toten Buchstabens": Es ist vorhin schon angedeutet worden, dass es nicht sinnvoll ist, über Bestimmungen Behinderte als Arbeitnehmer einem Arbeitgeber aufzuoktroyieren. Wenn die Bereitschaft nicht vorhanden ist, diese Integration zu fördern, ist es über das Gesetz nicht möglich. Ich zitiere das deutsche Beispiel der beruflichen Wiedereingliederung, wo Arbeitgeber - wenn sie mehr als zehn Angestellte haben - verpflichtet sind, Behinderte als Arbeitnehmer aufzunehmen. Diese Bestimmung wird regelmässig mit einem kleinen Beitrag in Euro ausgeschaltet, und dann sind die Behinderten ein weiteres Mal diskriminiert. Deshalb müssen wir eine versöhnliche, tragfähige, überzeugende, partnerschaftliche Lösung suchen. Ich weiss, was es heisst, Behinderte wieder einzugliedern, denn ich habe bei Tausenden mitgeholfen, sie wieder in den Arbeitsprozess zurückzuführen. Es sind in den vergangenen Jahren jedes Jahr 120 Millionen Franken eingespart worden, indem ich bei 5600 Querschnittgelähmten mitgeholfen habe, damit sie wieder ein volles Erwerbsleben haben. Das sind Zahlen, die überzeugen, und wir sollten keine Gesetze machen, die die Behinderten noch mehr diskriminieren.