Gross Jost · Nationalrat · 2002-06-13
Gross Jost · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-06-13
Wortprotokoll
Ich stelle Ihnen für die SP-Fraktion den Antrag, auf die Vorlage einzutreten und die Anträge Föhn und Loepfe auf Rückweisung abzulehnen.
Eigentlich sollten wir heute eine Eintretensdebatte führen. Nun sind wir mit Rückweisungsanträgen konfrontiert. Warum? Gesagt wird, die Kostenfolgen dieses Gesetzes seien nicht überblickbar; Herr Zäch hat das hier wiederholt. Das wäre auch ein Vorwurf an die Verwaltung, an den Bundesrat, an die zuständige Bundesrätin. Es gibt ein vierseitiges Papier, in dem diese Kostenfolgen exakt dargestellt werden, aber nicht nur die Kostenfolgen, sondern auch das, was an Kompensationen, an Einsparungen durch vermehrte Wiedereingliederung möglich ist. Gesprochen wird in diesem Zusammenhang vor allem von 2,34 Milliarden Franken Folgekosten für den Wohnungsbau. Das sind bei einem Bauvolumen von rund 120 Milliarden Franken in 20 Jahren weniger als 5 Prozent, pro Jahr etwas mehr als 100 Millionen Franken.
Ich war gestern auf einer Neat-Grossbaustelle. Da werden für die Mobilität der so genannten Nichtbehinderten - ich unterstütze das - bis 2006 zweistellige Milliardenbeträge ausgegeben, ebenso für den oft geforderten Ausbau der Autobahnen. Sind für rollstuhlgängige Wohnungen, so frage ich Sie, 100 Millionen pro Jahr zu viel? Was ist das für ein Verständnis der Menschenrechte dieser Behinderten, die in der Verfassung festgeschrieben sind? Economiesuisse führt in diesem Zusammenhang eine verräterische Sprache, wie sie oft gegen Minderheiten eingesetzt wird. Sie schreibt: "Niemand hat etwas gegen Behinderte." Ich ergänze sinngemäss: wenn sie nicht stören, wenn sie nichts fordern, wenn sie nichts kosten.
Die Rückweisungsanträge sind ein Diktat der Arbeitgeberorganisationen. Wenn Sie ihnen zustimmten, wäre das ein Zeichen auch von Feigheit - ich brauche dieses Wort. Man will sich nicht mit den einzelnen Anträgen befassen, man will sich nicht gegen Behindertenanliegen konkret aussprechen, also schickt man die Post an den Absender zurück.
Es bestehen zu allen relevanten Fragen klare Mehrheits- und Minderheitsanträge. Sie haben sich zu outen und Stellung zu beziehen; alles andere ist heute verantwortungslos. Deshalb haben wir auch Abstimmung mit Namensliste verlangt.
Auch die anderen Einwände, Herr Föhn, Herr Loepfe, sind falsch oder gesucht. Der Behindertenbegriff im Invalidenversicherungsgesetz ist erwerbsorientiert. Er kann gar nicht identisch mit jenem des Behindertengleichstellungsgesetzes sein.
Oder ich frage Sie: Wollen Sie einer 70-jährigen Frau, die keinen Anspruch mehr auf IV-Leistungen hat, die nicht mehr erwerbstätig ist, den Anspruch auf einen rollstuhlgängigen Zugang zur Post oder zu einem Einkaufszentrum absprechen?
Der Einbezug der privatrechtlichen Arbeitsverhältnisse ist durchaus verfassungskonform - das bestreitet auch der Bundesrat nicht - und entspricht der gleichen Logik wie die Geschlechtergleichheit und das Gleichstellungsgesetz. Im Übrigen ist dieser Schutz gegen missbräuchliche Kündigung in der Praxis des Arbeitsrechtes schon heute verankert. Die Verpflichtung der Kantone, behinderte Kinder nach Möglichkeit in die Normalschule zu integrieren, entspricht auch dem Auftrag der besonderen Schulung im Rahmen des IVG. Deshalb ist diese Rückweisung ein Affront, eine Dialogverweigerung gegenüber den 700 000 Behinderten in diesem Land!
Ich bitte Sie deshalb im Namen dieser Menschen, auf die Vorlage einzutreten und - jetzt! - eine faire und ehrliche Auseinandersetzung über die einzelnen Fragen zu führen sowie Entscheidungen zu treffen. Diesen Menschen bliebe sonst noch die Volksinitiative; es wäre aber besser, wenn wir - jetzt! - anhand dieser Vorlage diese Fragen diskutieren und diese Entscheidungen treffen würden.
Deshalb bitte ich Sie, die Rückweisungsanträge abzulehnen.