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Leuthard Doris · Bundesrat · 2018-03-08

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2018-03-08

Wortprotokoll

Auch hier stellt sich die Frage: Ist es Sache der Politik, die Obergrenze eines Bargeldbezuges zu regeln? Wir haben die Postfinance im Gesetz verpflichtet, dass Ihnen der Bargeldbezug von Ihrem Postkonto, wenn Sie eines haben, möglich ist. Das gilt für Leute mit einem Postkonto. Das ist die gesetzliche Vorgabe.

Weder im Gesetz noch in der Verordnung sind Vorgaben, wie hoch der Bargeldbezug sein soll. Ich denke, es ist auch richtig so, dass die Post dies wie andere Banken selber regelt und das selbstverständlich kundenfreundlich tut. Heute ist es so, dass Sie bei Postomaten Bargeld mit einer Bezugslimite von 1000 Franken pro Transaktion beziehen können. Bei Postomaten sind es also 1000 Franken. Bei den Poststellen sind 500 Franken der Normalfall. Wenn eine Poststelle einen sogenannten Auszahltresor hat - das ist auch eine Frage der Sicherheit -, dann kann man heute dort bis zu 5000 Franken beziehen. Aber diese Sicherheitstresors sind nicht überall vorhanden. Sie wissen auch, dass es regelmässig Überfälle auf Poststellen gibt. Entsprechend ist es auch technisch eine Sache, die die jeweilige Poststelle organisieren und besprechen muss.

Wir meinen deshalb, dass die Lösung bei den Postomaten mit der Tageslimite von 1000 Franken doch relativ grosszügig ist. Es gibt die grossen Poststellen, wo die 5000-Franken-Bezugslimite besteht, wie Sie sie für alle Poststellen fordern. Und die 500 Franken sind wahrscheinlich auch das, was für Seniorinnen und Senioren in der Regel praktisch ist, beträgt doch auch die durchschnittliche Einzahlungshöhe am Postschalter, also per physischer Post, 250 Franken. Sie ist also weit weniger hoch als die tägliche Bezugslimite.

Aber eben, es ist Sache der Post. Das Parlament kann das Thema gern auch gemeinsam mit der Post aufnehmen. Aber als Gesetzgeber sollten Sie vermeiden, im Gesetz auch noch Bezugslimiten an Poststellen festzulegen.