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Glanzmann-Hunkeler Ida · Nationalrat · 2018-03-08

Glanzmann-Hunkeler Ida · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2018-03-08

Wortprotokoll

Die Post hat viele Baustellen. Das haben wir heute Morgen gehört, und das höre ich auch immer wieder von Bürgerinnen und Bürgern. Aus meiner Sicht macht sie aber auch vieles gut. Es gibt zudem Neuerungen, die nicht immer nur zum Nachteil von Kundinnen und Kunden sind. In meiner Gemeinde möchte ich zum Beispiel die Partnerfiliale nicht mehr missen, denn wir profitieren von längeren Öffnungszeiten, und der Postservice in unserer Bäckerei ist gut geregelt. Zudem profitiert die Bäckerei auch von der Post. [PAGE 321]

Meine Motion bezieht sich auf die neugebaute Poststelle im Nachbardorf Nebikon. Für mich und alle anderen Leute unverständlich ist es, dass man dort nur noch 500 Franken in bar beziehen kann. Leute wurden dort weggeschickt, mit dem Hinweis, dass man in Schötz - aber diese Poststelle wird nächstens auch schliessen - oder Dagmersellen grössere Beträge abheben könne. Es trifft aber meistens genau diejenigen Leute, die es nicht so schnell in ein Nachbardorf schaffen, aber gerne Geld bei sich zu Hause haben oder ihre Geldgeschäfte in bar erledigen wollen. Das heisst, es handelt sich vor allem um ältere Menschen, die meist nicht mehr unbeschränkt mobil sind. Auch das Geldholen am Automaten ist für diese Leute nicht immer einfach. Sie schätzen den persönlichen Kontakt.

In der Stellungnahme des Bundesrates zu meiner Motion wird erklärt, dass die neuen Poststellen offene Schalterzonen hätten und aus Gründen der Sicherheit nicht mehr als 500 Franken abgehoben werden könnten. Für Rentnerinnen und Rentner, die einen Teil ihrer Rente abholen wollen, ist dies nicht verständlich. Es ist auch deswegen unverständlich, weil die Post selber ihre Finanzdienstleistungen ausbauen wollte. Ich war da immer skeptisch, und dies, das zeigt sich heute, zu Recht. Wenn man diese Leistung anbieten will, soll man auch den Bezug von Bargeld ermöglichen, und zwar nicht nur von 500 Franken. Um vor allem den Rentnern ihre Freiheit beim Bargeld weiterhin zu ermöglichen, stelle ich den Antrag, dass die Post ihren Auftrag überarbeitet und in Zukunft einen Bezug von bis zu 5000 Franken ermöglicht.

Da die Nutzungsbedingungen für Zahlungsverkehrs-Dienstleistungen weder über das Gesetz noch über die Verordnung festgelegt sind - dies wird zumindest in der Stellungnahme zu meiner Motion so festgehalten -, bitte ich den Bundesrat, die entsprechende Forderung mit der Postleitung zu diskutieren und sie auch so umzusetzen.

Service public heisst bei mir nicht nur, in jedem Dorf einen Zugang zu den Dienstleistungen der Post anzubieten. Es heisst für mich auch, diese Dienstleistungen den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden anzupassen und diese nicht mit unnötigen Restriktionen zu bestrafen.

Ich danke der Frau Bundesrätin, wenn sie dieses Problem mit der Postleitung bespricht. Den Nationalrätinnen und Nationalräten danke ich, wenn sie meine Motion annehmen: als Zeichen dafür, dass man dieses Problem zugunsten unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger, ganz besonders aber auch zugunsten der älteren Menschen anpackt und umsetzt.