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Metzler Ruth · Bundesrat · 2002-06-13

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2002-06-13

Wortprotokoll

Es geht heute um die Gewährleistung einer Kantonsverfassung und nicht um die Frage der Einbürgerungen. Es steht nichts in dieser Kantonsverfassung, was nicht mit unserer Bundesverfassung konform wäre. Der Vorbehalt, der gefordert wird, wird damit begründet, dass die Umsetzung der Bestimmungen in der Kantonsverfassung problematisch sein könnte.

Ich möchte darauf hinweisen, dass es im Rahmen der Gewährleistung von Kantonsverfassungen eine konstante Praxis gibt, wonach einer Bestimmung, welche bundesrechtskonform angewendet werden kann, die Gewährleistung zu erteilen ist. Auch zahlreiche andere Kantone kennen dieselbe Zuständigkeit des Parlamentes oder der Gemeindeversammlung, aber in den meisten Kantonen wird das eben nicht so explizit, nicht so detailliert in der Verfassung geregelt. Aufgrund der Organisationsautonomie der Kantone sollen die Kantone selber entscheiden können, wie sie solches innerkantonal regeln wollen. Die Verfassung des Kantons St. Gallen schliesst auch das Beschwerderecht nicht aus. Die Rechtsweggarantie und das Willkürverbot gelten auch gemäss der Kantonsverfassung von St. Gallen.

Was bedeutet dieser von der Minderheit geforderte Vorbehalt? Er bedeutet, dass es bei der entsprechenden Bestimmung eine Fussnote gibt, wonach diese Bestimmung nur bundesrechtskonform umgesetzt werden kann. In einem den Kanton Nidwalden betreffenden Fall hat der Bundesrat einmal ausgeführt, dass die theoretische Möglichkeit, dass ein Kanton bundesrechtswidrig handeln könnte, es nicht rechtfertige, einen Vorbehalt anzubringen. Das föderalistische Prinzip beruhe darauf, dass die Kantone das Bundesrecht respektierten, und solange keine klaren gegenteiligen Hinweise vorlägen, sei bei der Gewährleistung davon auszugehen, dass sich die kantonalen Organe an diese Pflicht hielten.

In diesem Sinne beantrage ich Ihnen, den Antrag der Kommissionsminderheit abzulehnen. Mit einem Vorbehalt würden Sie gegenüber dem Kanton St. Gallen ein unberechtigtes Misstrauen zum Ausdruck bringen.