AB 227508
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2018-03-12
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat sich mit dieser Frage bereits vertieft auseinandergesetzt. Über die Einleitung eines WTO-Verfahrens wird entschieden, wenn sich abzeichnet, dass voraussichtlich keine Äquivalenzanerkennung per 1. Januar 2019 vorliegen wird. Der richtige Zeitpunkt für die allfällige Einleitung eines Verfahrens muss mit Bedacht gewählt werden. Das WBF unternimmt zusammen mit dem EDA und dem EFD die nötigen materiell- und prozessrechtlichen Abklärungen, auf deren Grundlage die Frage eines allfälligen WTO-Streitbeilegungsverfahrens beurteilt werden muss. Der Ausgang des Verfahrens ist mit rechtlichen Ungewissheiten verbunden. Zu Fragen der Anerkennung besteht noch keine WTO-Rechtsprechung.