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preparatory:AB 227560

Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-03-12

Wortprotokoll

Wir sind drauf und dran, unsere Privatsphäre auf dem Altar der Sozialversicherungsträger zu opfern. Wenn diese Vorlage so verabschiedet wird, wie das die Mehrheit Ihrer Kommission will, dann können Sie alle hier im Saal in Zukunft ohne Ihr Wissen observiert werden. Wenn Sie bis heute gemeint haben, von diesem Observationsartikel seien nur IV-Bezügerinnen und -Bezüger betroffen, dann ist es höchste Zeit, dass Sie gut zuhören und sich mit der Vorlage beschäftigen. Wenn Sie bis heute die Haltung hatten, dass sowieso nur diejenigen observiert werden, die Sozialversicherungsmissbrauch begehen, dann sollten Sie umgehend die Zahlen im Bericht zur Vorlage studieren. Dort sehen Sie nämlich, dass ein Drittel der Observationen zu Unrecht erfolgte und dass man bei diesen Personen keine [PAGE 356] Anhaltspunkte für einen ungerechtfertigten Leistungsbezug oder für Missbrauch gefunden hat.

Tatsache ist: Der sogenannte Observationsartikel wird im ATSG verankert werden. Der Geltungsbereich des ATSG erstreckt sich neben der Invalidenversicherung über die Unfallversicherung, die Krankenversicherung, die Ergänzungsleistungen bis hin zur Arbeitslosenversicherung. Das bedeutet, dass in Zukunft all diese Versicherungsträger Observationen anordnen können. Das ist eines der Probleme dieser Vorlage.

Das nächste Problem ist, dass irgendeine Sachbearbeiterin der Versicherung aufgrund eines schlechten Bauchgefühls sagen kann: "Hier stimmt etwas nicht, wir observieren die Person jetzt mal eine Weile." Sie denken vielleicht, ich übertreibe. Das tue ich nicht. Lesen Sie die entsprechende Bestimmung im Gesetz, wie die Mehrheit der SGK sie definiert hat. Ich spreche von Absatz 1bis.

Lesen Sie ausserdem noch die Bestimmung, welche definiert, unter welchen Voraussetzungen die Observation angeordnet werden kann. Hier steht unter anderem wörtlich, dass die Observation angeordnet werden kann, wenn die Abklärungen sonst "unverhältnismässig erschwert würden". Was heisst das, "unverhältnismässig erschwert"?

Damit nicht genug: Besonders stossend ist, dass Sie - und ich meine wirklich Sie - nicht nur an einem allgemein zugänglichen Ort beobachtet werden können, sondern auch an einem Ort, der von einem allgemein zugänglichen Ort aus frei einsehbar ist. Damit das nicht so abstrakt daherkommt, will ich das veranschaulichen. Haben Sie das Pech, eine Parterrewohnung zu haben, und geht Ihr Schlafzimmer zur Strasse, müssen Sie damit rechnen, im Schlafzimmer beobachtet zu werden. Es könnte ja sein, dass Ihre Krankenversicherung sich dafür interessiert, ob Sie wirklich im Bett liegen, wenn Sie sich gegen eine Grippe behandeln lassen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Schweiz gerügt, weil die Rechtsgrundlage für die Observation in der Unfallversicherung nicht genügt. Die beiden Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit haben daraufhin im Eiltempo eine Vorlage erarbeitet. Die Versicherungswirtschaft, allen voran die Suva, hat massiv dafür lobbyiert. Das Resultat dieser Gesetzesarbeit ist absolut ungenügend und - ich betone es noch einmal - ignoriert eines unserer wichtigsten Grundrechte, nämlich das Recht auf Privatsphäre. Es kann nicht sein, dass wir wegen ein paar Hundert Personen, die zu Unrecht Leistungen aus einer Sozialversicherung beziehen, alle Leistungsbezügerinnen und Leistungsbezüger unter Generalverdacht stellen und zulassen, dass in deren Privatleben herumgeschnüffelt wird und sie heimlich beobachtet werden. Was wir aufgeben, wenn wir dieser Vorlage zustimmen und damit den Schnüfflern freie Bahn geben, steht in keinem Verhältnis zu dem, was wir damit gewinnen. Wir geben unser Recht auf Privatsphäre auf.

Ich empfehle Ihnen dringend, den Rückweisungsantrag Leutenegger Oberholzer zu lesen. Frau Leutenegger Oberholzer hat darin ausführlich begründet, weshalb die Vorlage ungenügend ist. Eine solche Vorlage verdient nur eine Antwort: Nichteintreten. Genau das bitte ich Sie namens der Minderheit zu tun, auf dass Sie auch in Zukunft ungestört auf Ihrem Balkon oder in Ihrem Wintergarten sitzen können und Ihnen kein Privatdetektiv dabei zuschaut.

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