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Metzler Ruth · Bundesrat · 2002-06-13

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2002-06-13

Wortprotokoll

Zur Frage, wo die neuen Gerichte des Bundes ihren Sitz haben sollen, ist schon sehr viel gesagt worden, nicht nur heute Morgen. Ich will mich daher möglichst kurz halten, dies umso mehr, als ich mir auch bewusst bin, dass Sie Ihre Meinung wohl schon gemacht haben und dass ich mit meinen Ausführungen und mit meinen Überlegungen wohl jene, die sich nicht der Meinung des Bundesrates anschliessen können, heute kaum mehr umstimmen kann.

Es kommt nicht oft vor, dass der Bund neue und dauerhafte Institutionen schafft. Die Schaffung der neuen erstinstanzlichen Bundesgerichte ist somit ein sehr seltener Fall. Die Standortfrage hat sehr grosses Interesse hervorgerufen, sie war von Anfang an kontrovers und heftig umstritten. Auch im Bundesrat haben wir diese Frage sehr engagiert diskutiert. Verschiedene Interessen stehen auf dem Spiel und sind zu beurteilen. Ich verzichte hier auf eine Wiederholung der Gründe, weshalb sich der Bundesrat klar für die Standorte Aarau und Freiburg entschieden hat. Es gibt hier auch keine eindeutig richtige oder falsche Antwort.

Ich möchte aber noch einmal auf etwas hinweisen: Was das zu schaffende Bundesverwaltungsgericht betrifft, geht es nicht um einen Neubau, sondern um einen Umbau zu einem Bundesverwaltungsgericht. Der Bundesrat will das Funktionieren der Justiz bzw. den bereits bestehenden Justizapparat nicht schwächen, auch nicht vorübergehend. Der Bundesrat hat sich nicht nur mit den Standorten Aarau und Freiburg auseinander gesetzt, er hat auch andere Standorte in Betracht gezogen. Föderalistische Kriterien waren jedoch für den Bundesrat nicht allein massgebend, sie dürfen es bei einem Entscheid von solcher Tragweite auch nicht sein, doch ist ihnen so weit wie möglich Rechnung zu tragen. Das eigentliche Ziel, nämlich die Schaffung von gut funktionierenden Justizbehörden, muss dabei immer im Auge behalten werden.

Sollten Sie sich dem Beschluss des Ständerates anschliessen, so bitte ich Sie, doch zur Kenntnis zu nehmen, dass damit Mehrkosten verbunden sein könnten. Ich möchte in diesem Zusammenhang an das Votum von Herrn Ständerat David erinnern, der in der Debatte in der Frühjahrssession erklärt hat, der Föderalismus sei nicht gratis zu haben, er koste etwas.

Im Zusammenhang mit den Kosten möchte ich noch auf einen anderen Punkt hinweisen: Es war für den Bundesrat von Anfang an klar, dass sich die Standortkantone an den einmaligen Aufbaukosten der neuen Gerichte beteiligen sollen. So steht es auch in der Botschaft des Bundesrates: Der Bundesrat hat den Zuschlag an Aarau und Freiburg an die Bedingung geknüpft, dass sie das Grundstück zur Verfügung stellen und sich an den Gebäudeerstellungskosten in angemessener Weise beteiligen. Den Kantonen, die sich um den Standort bemühen, ist das bekannt, und ich wiederhole das gerne auch heute im Wissen darum, dass hier auf den Tribünen die verschiedenen Kantonsregierungen vertreten sind.

Der Bundesrat hat Ihnen nach engagierter Diskussion und Abwägen aller Anliegen und Argumente die Standorte Freiburg und Aarau unterbreitet. Sie werden allenfalls die föderalistische und staatspolitische Dimension anders gewichten. Sie werden allenfalls einen anderen Entscheid treffen, als dies der Bundesrat vorsieht, so, wie es auch bereits der Ständerat getan hat. Der Bundesrat, die Richterinnen und Richter, die Strafverfolgungsbehörden, die Angeschuldigten und deren Anwältinnen und Anwälte werden mit jedem Entscheid leben können und auch leben müssen.

Ich bitte Sie jedoch, dem Bundesrat und der Mehrheit der Kommission zu folgen und für das Bundesstrafgericht den Standort Aarau und für das Bundesverwaltungsgericht den Standort Freiburg festzulegen.