Häsler Christine · Nationalrat · 2018-03-12
Häsler Christine · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2018-03-12
Wortprotokoll
Ja, wir sind auch dafür, dass nur jene Personen Sozialversicherungsleistungen beziehen, welche die Voraussetzungen dafür erfüllen. Und ja, Missbrauch soll bekämpft werden, weil er den fairen, den korrekten Bezügerinnen und Bezügern sehr schadet. Dazu benötigen wir eine gesetzliche Grundlage mit Augenmass, mit der wir die anerkannten rechtsstaatlichen Regeln einhalten. Was nun aber die Mehrheit der SGK-NR beantragt, widerspricht diesen Vorgaben, und es höhlt die Regeln des Rechtsstaates aus. Wir haben schon einiges dazu gehört.
Die SGK-NR hatte ursprünglich einen recht annehmbaren Entwurf erarbeitet. Jetzt aber wird ein Parallelstrafverfolgungsgesetz für Sozialversicherte vorgeschlagen, das weiter geht als die ordentliche Strafprozessordnung. Die Mehrheit der SGK-NR will also strenger gegen mutmassliche Verstösse bei den Ergänzungsleistungen, in der Unfallversicherung, der Krankenversicherung, der Invalidenversicherung und der Arbeitslosenversicherung vorgehen, als man dies gegen mutmassliche Steuerbetrüger oder sogar gegen Angehörige von terroristischen Organisationen tut. Das ist nicht Augenmass.
Wir alle, wir alle sind potenziell von diesen Vorschlägen betroffen, denn wir alle sind Sozialversicherte, und wir werden unter Umständen einmal Bezügerinnen oder Bezüger von Leistungen der Sozialversicherungen sein - jeder und jede von uns. Wenn Sie sich nun überlegen, dass gerade Sie plötzlich zum Ziel einer solchen Observation würden, dass gerade Sie zu Unrecht überwacht würden, zum Beispiel als Schmerzpatientin oder Schmerzpatient nach einer schweren Krankheit oder nach einem Unfall oder als Patientin oder Patient mit einer psychischen Erkrankung, die man Ihnen eben nicht ansehen würde, wenn Sie sich also vorstellen, dass nun Sie plötzlich das Ziel einer solchen Observation wären, dann geht es Ihnen wahrscheinlich doch auch ein bisschen wie mir: Es wird einem ein bisschen unangenehm beim Gedanken, das Ziel einer solchen Observation zu sein.
Bei der vorgesehenen Gesetzgebung müssen wir uns nun wirklich fragen: Wo bleibt denn da das Augenmass, wo bleibt denn da die Verhältnismässigkeit, und wo bleibt vor allem der Schutz der mutmasslich unschuldigen Verdächtigten? Und wo bleibt - das finde ich enorm wichtig, wenn wir über diesen Bereich und diese Menschen sprechen - die Würde der riesengrossen Mehrheit von korrekten Bezügerinnen und Bezügern von IV-, Suva- oder Ergänzungsleistungen? Wir Grünen wollen nicht, dass all diese Menschen einem Generalverdacht ausgesetzt werden. Das ist entwürdigend, und es zeichnet ein Bild vom Menschen, das wir so nicht teilen.
Wir unterstützen deshalb den Antrag auf Nichteintreten, und wir sind froh, wenn Sie ihn mitunterstützen. Die parlamentarische Initiative Tuena lehnen wir ab.