Herzog Verena · Nationalrat · 2018-03-12
Herzog Verena · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-03-12
Wortprotokoll
Die vorliegende parlamentarische Initiative fordert zu den im Krankenversicherungsgesetz unter Artikel 39 Absatz 2ter vorgesehenen Kriterien zusätzliche Minimalkriterien für die Aufnahme von Spitälern in die kantonalen Spitallisten. Die aktuellen Kriterien seien ungenügend und würden von Kanton zu Kanton zu stark variieren. Der verstärkte Wettbewerb zwischen den Spitälern gehe zulasten der Versicherten, begründet die Initiantin. Die Hauptanforderungen an die Institutionen für die Aufnahme in die kantonalen Spitallisten sind gemäss der Initiantin folgende:
Für die Qualität der angebotenen Leistungen gemäss einheitlichen Normen soll erstens ein jährlicher Qualitätsbericht erstellt werden. Zweitens fordert die Initiantin eine Mindestzahl von allgemeinversicherten Patientinnen und Patienten, drittens akzeptable Arbeitsbedingungen, viertens eine ausreichende Anzahl Ausbildungsplätze und fünftens eine Bedürfnisklausel für die Anschaffung und Einrichtung von teuren medizinischen Geräten. Das tönt ja eigentlich vernünftig. [PAGE 375]
Trotzdem, die SGK-NR hat die parlamentarische Initiative an ihrer Sitzung vom vergangenen 3. November vorgeprüft und empfiehlt Ihnen mit 15 zu 7 Stimmen aus guten Gründen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. "Der Wettbewerb darf sich nicht negativ auf die Qualität der Spitalbehandlungen und auf die Kosten auswirken" - dies ist der Titel der parlamentarischen Initiative. Damit sind wir selbstverständlich einverstanden, wobei, eigentlich ist es ja umgekehrt: Normalerweise wirkt sich Wettbewerb gerade positiv auf Qualität und Kosten aus. Nebst der Wirtschaftlichkeit die Qualität ins Zentrum zu stellen, das ist auch Zielsetzung der Spitalfinanzierung. Ja, die meisten Forderungen dieser parlamentarischen Initiative fallen in die Kompetenz der Kantone. Zudem hat auch bereits die Gesundheitsdirektorenkonferenz, wie von meiner Vorrednerin erwähnt, fünfzehn Empfehlungen zur Qualitätssicherung unter dem Obertitel Spitalplanung ausgearbeitet. Für die Mehrheit Ihrer Kommission ist diese parlamentarische Initiative deshalb schon aus grundsätzlichen Gründen unnötig.
1. Forderung nach einem Qualitätsbericht: Diese Vorgabe ist insofern erfüllt, als heute alle Erbringer von stationären Leistungen beim Nationalen Verein für Qualitätsentwicklung in Spitälern und Kliniken mitmachen und ihre Qualitätsdaten zum stationären Bereich vergleichen. Diese Vergleiche sind vielleicht etwas rudimentär. Um es mit dem Eiskunstlauf zu vergleichen: Es handelt sich hier eher um eine Pflicht; die Kür ist den einzelnen Leistungserbringern selbst überlassen. Aber es ist auch in deren ureigenem Interesse, durch hohe Qualität im Wettbewerb überhaupt bestehen zu können. Dass ein jährlicher Qualitätsbericht, ein Stück Papier, tatsächlich bessere Qualität und nicht noch mehr Administrativaufwand erzielt, ist zu bezweifeln.
2. Mindestanzahl allgemeinversicherter Patienten: Auch diese Vorgabe bewirkt vor allem Bürokratie. Jedes Listenspital in der Schweiz behandelt heute schon zu 100 Prozent grundversicherte Patienten, weil jeder zusatzversicherte Patient per Gesetz auch eine Grundversicherung haben muss. Immer mehr Patienten entscheiden sich jedoch für eine hohe Kostenbeteiligung in der Zusatzversicherung und ziehen deshalb bei einem kleinen Eingriff oft den Allgemeinstatus vor. Wie uns die Verwaltung zudem mitgeteilt hat, können die Kantone die Aufnahme bzw. das Beibehalten der Einrichtung auf der Liste bereits heute davon abhängig machen, ob die Aufnahmepflicht für alle Patienten gilt, ob allgemein - oder zusatzversichert. Diese Möglichkeit besteht also heute schon. Da ein solches Kriterium einen hohen Definitionsbedarf auslösen würde, wäre es also absolut falsch, gesetzliche Mindestzahlen von Allgemeinversicherten vorzuschreiben.
3. Akzeptable Arbeitsbedingungen für das Personal: Das ist eine arbeitsrechtliche Frage und muss gleich wie auch die Anzahl Ausbildungsplätze oder die Bedürfnisklausel bei Anschaffungen von teuren medizinischen Geräten auf kantonaler Ebene geregelt werden. Zudem ist uns wohl allen bekannt, dass in den meisten Gesundheitsberufen der Personalmarkt dermassen angespannt ist, dass gute Berufsleute den Arbeitgeber auswählen können und nicht umgekehrt. Dabei werden die Löhne selbstverständlich genau angeschaut und verglichen. Gewerkschaftliche Vorgaben bringen jedoch weniger Flexibilität und teilweise erst noch Nachteile.
4. Ausreichende Anzahl an Ausbildungsplätzen: Dies ist natürlich ein wichtiges Kriterium. Allerdings haben auch hier die Leistungserbringer aufgrund des schwierigen Arbeitsmarktes selbst jedes Interesse daran, genügend und gute Leute auszubilden, um den personellen Nachwuchs sicherzustellen. Auch bei diesem Kriterium sind also die Kantone gefordert, Vorgaben zu machen, was teilweise bereits erfolgt ist, und nicht der Bund.
5. Bedürfnisklausel bei der Anschaffung medizinischer Grossgeräte: Da zeigte die Kommission gewisse Sympathien. Es wäre durchaus wünschenswert, wenn die Spitäler diesbezüglich mehr Zurückhaltung an den Tag legen würden. Es darf nicht sein, dass die Amortisation der Geräte mehr gewichtet wird als die Notwendigkeit respektive der Nutzen für den Patienten. Aber auch dies gehört in die Kompetenz der Kantone, welche die Leistungsaufträge der Spitäler definieren. Zudem zeigen Erfahrungen, dass interessanterweise ausgerechnet jene Kantone, die keine solche Regelung kennen, wesentlich tiefere Kosten ausweisen. Kantone, die diese Steuerung bereits haben, z. B. Freiburg, Waadt, Genf, Neuenburg und Tessin, haben sogar ein grösseres Kostenwachstum.
Eine Minderheit der Kommission will mehr Bundesregelung: Sie will, dass die Gesundheitsdirektorenkonferenz nicht nur Empfehlungen, sondern Weisungen erlassen kann. Die parlamentarische Initiative würde verschiedene Punkte der GDK aufnehmen, die diese nicht noch umsetzt, sondern nur debattiert hat. Deshalb sei es wichtig, in diesem Bereich politisch Druck zu machen. Weiter wird begründet, dass die Spitäler seit Jahren nicht genügend Arbeitsplätze hätten. Deshalb solle dies im Leistungsauftrag aufgenommen werden. Im Bereich der medizinischen Geräte fehle die Koordination zwischen den Kantonen. Aber auch dazu braucht es keine Bundesregelung.
Die grosse Mehrheit der Kommission war sich darin einig, dass für verschiedene Kriterien betreffend die Aufnahme von Spitälern in die kantonalen Listen eben die Kantone zuständig sind, dass der Bund sich nicht einzumischen hat und auf Bundesebene kein Handlungsbedarf besteht.
Mit 15 zu 7 Stimmen beantragt Ihnen die Kommission, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.