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Eichenberger-Walther Corina · Nationalrat · 2018-03-13

Eichenberger-Walther Corina · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2018-03-13

Wortprotokoll

Im Namen der einstimmigen FDP-Fraktion beantrage ich Ihnen, nicht auf das Gesetz einzutreten. Dies bedeutet keineswegs, dass wir Sicherheit in der Datenverwaltung - die Sicherheit des Datenmanagements, das Management der Informationssicherheit - nicht befürworten oder sie nicht verbessern wollen. Allerdings ist in einem Verfahren des Zusammensetzens einzelner Teile ein riesiges, komplexes Gesetz entstanden, dessen Ausführlichkeit erstaunt. Nicht nur muss klar sein, wie die Sicherheit erhöht wird, vielmehr sind auch die finanziellen Konsequenzen dieses ausführlichen Gesetzeswerkes zu kennen. Aufgrund bestehender rechtlicher Grundlagen in Gesetzen und Verordnungen entsprach schon unsere jetzige Praxis dieser Sicherheit.

Die FDP-Fraktion hat grösste Bedenken, was die Kostenfolgen dieses Gesetzes anbelangt, ohne dass die Vorstösse betreffend eine Gesamt-Cyberstrategie schon darin integriert sind. Das Gesetz ist so konzipiert, dass verschiedene Ambitionsniveaus vom Bundesrat definiert und eingeführt werden können. Man spricht zurzeit vom Ambitionsniveau 1, das mehr Personal und Mehrkosten in überschaubarer Höhe, nämlich etwa 5 Millionen Franken zuzüglich 1,5 Millionen Franken für Betrieb und Personal, beinhaltet. Das wäre überschaubar. Sieht man sich die weiteren Ambitionsniveaus, die Niveaus 2 und 3, an, so stellt man fest, dass im Vollausbau Kosten von über 80 Millionen Franken dazukommen können. Der Bundesrat will sich diesbezüglich jedoch nicht festlegen und konnte keine konkreteren Angaben machen, bevor die Verordnungen vorliegen.

Diese Ambitionsniveaus sollen dann auch über Verordnungen bestimmt werden. Dies führt zu Zweifeln, ob das Gesetz in dieser Ausführlichkeit notwendig ist und ob die finanziellen Folgen tatsächlich genügend überlegt worden sind.

Die FDP-Liberale Fraktion ist von diesem Gesetz nicht überzeugt, zumal einige Abschnitte daraus in bestehenden Gesetzen sowie Verordnungen geregelt werden könnten. Aus diesem Grund beantragt sie Ihnen, auf das Gesetz nicht einzutreten.