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Abate Fabio · Ständerat · 2018-03-13

Abate Fabio · Ständerat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion · 2018-03-13

Wortprotokoll

Wir haben in dieser Debatte zwei Elemente, die im Zentrum stehen: den Text der Initiative und den Antrag auf einen Gegenvorschlag. Der Berichterstatter hat diese Initiative ausführlich beschrieben. Ich möchte nicht alles wiederholen und mache ein paar Bemerkungen: Die Beziehungen zwischen Völkerrecht und schweizerischem Recht zu klären bleibt eigentlich nur eine Absicht. Ich habe sogar Zweifel, dass das die effektive Absicht der Initiative ist. Es stehen andere Gründe dahinter.

Der Text ist konfus und widersprüchlich. Artikel 5 Absatz 4 sieht den Vorrang der Verfassung gegenüber dem Völkerrecht vor. Gemäss dem beantragten Artikel 190 werden aber die referendumspflichtigen völkerrechtlichen Verträge ganz klar immunisiert, sodass die Vorrangregel von Artikel 5 keine Geltung mehr hat. Diese Widersprüche beweisen, dass unsere Verfassung manchmal als eine Plattform für rein parteipolitische Ideen genutzt wird, z. B. um das Bundesgericht zu schwächen, nicht um fremde Richter auszuschliessen. Interessante juristische Beiträge haben die beantragte Unterscheidung zwischen Staatsverträgen, die dem Referendum unterstehen, und dem übrigen Völkerrecht als Quelle eines Zweiklassenvölkerrechts identifiziert.

Was wären die Auswirkungen, wenn Volk und Stände dieser Initiative zustimmen würden? Ich beziehe mich insbesondere auf die Klausel zur Kündigung völkerrechtlicher Verträge in Artikel 56a. Ich kann mit einer zusätzlichen Frage antworten: Wären wir noch ein zuverlässiger aussenpolitischer Partner? Sicher nicht!

Wir haben eine konsolidierte und lange humanitäre Tradition wie auch eine erfolgreiche und sehr wichtige Aussenwirtschaft, die auf kodifizierten Ordnungsrahmen beruht. Es existieren multilaterale und bilaterale Abkommen, die zugunsten unserer sozioökonomischen Entwicklung angenommen wurden. Unsere Wirtschaft ist weltweit vernetzt. Die Tragweite dieser wichtigen Aussage wird auch durch Hunderte oder Tausende von Seiten der Systematischen Rechtssammlung des Bundesrechts bewiesen. Die Schweiz hat mehr als 120 bilaterale Investitionsschutzabkommen unterzeichnet. Die schweizerische Wirtschaft kann sich solche Verfassungsbestimmungen nicht leisten. Sie gefährden unsere Wohlfahrt.

Jetzt komme ich zum Gegenvorschlag, der ganz genau dieselben Auswirkungen hat. Ich habe Herrn Caroni mit Interesse zugehört. Wir haben während den Anhörungen in der Kommission festgestellt, dass die Frage einer Kodifikation der Schubert-Praxis - also die Absicht des Parlamentes, durch einen ausdrücklichen Bundesbeschluss vom Völkerrecht abzuweichen - in der Vorbereitungsarbeit zur heute geltenden Verfassung absichtlich offengelassen wurde. Welches wäre die Bedeutung dieser Lückenfüllung, die heute beantragt ist? Die Antwort ist einfach: Die Schweiz hätte in der Verfassung die eigene Bereitschaft verankert, das Völkerrecht zu verletzen. Unsere Zuverlässigkeit wäre somit klar gefährdet. Darum sehe ich keinen Unterschied zwischen den Auswirkungen der Initiative und denjenigen des Gegenvorschlages. Ich habe noch keine Statuten einer Kapitalgesellschaft gelesen, die den Vorbehalt, die Rechnungen oder die Schulden nicht zu bezahlen, vorsehen, falls die Generalversammlung so beschliessen würde. Wer würde noch mit dieser AG oder GmbH Verträge abschliessen?

Diese Initiative ist schlecht formuliert und falsch. Aber die Kampagne zur Volksabstimmung wird sehr schwierig werden. Es wird sicher keine einfache Übung sein. Heute sind die Gegner verpflichtet, die richtigen Voraussetzungen zu schaffen, um diese Initiative zu bekämpfen. Die Ablehnung des Gegenvorschlages spielt auch eine entscheidende Rolle.