Rechsteiner Paul · Ständerat · 2018-03-13
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-03-13
Wortprotokoll
Nach den hurrapatriotischen Voten gewisser Vorredner möchte ich jetzt wieder einen Kontrapunkt setzen.
Innert weniger Jahre stehen wir nun zum dritten Mal vor der Auseinandersetzung mit einer Volksinitiative, welche die Grundlagen unserer Verfassung und unseres demokratischen Staates infrage stellt und angreift. Mit dieser Initiative tut man es stärker denn je zuvor. Die sogenannte Durchsetzungs-Initiative der SVP war ein erster Versuch, unsere Institutionen und die Menschenrechte auszuhebeln. Volk und Stände haben sie vor zwei Jahren klar verworfen. Der zweite Angriff auf einem etwas anderen Feld war die No-Billag-Initiative. Diese Initiative hatte das Ziel, die öffentlichen elektronischen Medien, das Schweizer Radio und Fernsehen, abzuschaffen. Der versuchte Anschlag auf die vierte Gewalt in unserer Demokratie ist - es ist nicht einmal zehn Tage her - an der Urne hochkant verworfen worden. Die sogenannte Selbstbestimmungs-Initiative ist der dritte und fundamentalste Angriff auf die Grundlagen unseres Staates. Er zielt direkt auf die Menschenrechte und die Basis der verfassungsmässigen Ordnung, konkret auf die Rolle der Richter oder, noch konkreter, auf die Rolle unserer Richter.
Die Schweiz ist, nach den Vereinigten Staaten, die zweitälteste Demokratie der Welt. Wie die USA verfügen wir über ein fein austariertes System von Institutionen, von sogenannten Checks and Balances, die, wie jene in den USA unter ihrem heutigen Präsidenten, die Bewährungsprobe unter Druck bestehen müssen. Dafür braucht es gerade in unserer Kammer, der Chambre de Réflexion, einen klaren Kopf dafür, was auf dem Spiel steht. Wir tragen, jetzt wie in der Vergangenheit, [PAGE 189] gerade in unübersichtlichen Zeiten eine besondere Verantwortung für die Institutionen, die unsere Demokratie tragen.
Das Verhältnis zum Völkerrecht und insbesondere zu den Menschenrechten ist eine der Kernfragen der Verfassung - nicht nur unserer Verfassung, aber auch unserer Verfassung. Genau das soll durch die neue SVP-Initiative nun infrage gestellt werden. Unsere bewährte Ordnung stellt in Artikel 190 der Bundesverfassung fest, dass die vom Parlament beschlossenen Gesetze für das Bundesgericht massgebend bleiben. Sie unterstehen ja auch dem Referendum. Dieser Vorrang der politischen Entscheide gilt aber nicht absolut. Artikel 190 der Bundesverfassung sagt gleichzeitig, dass auch das Völkerrecht massgebend ist. Diese Bestimmung verankert damit also auch den Vorrang der transnational garantierten Menschenrechte. Wir haben damit im Ergebnis in der Schweiz zwar auf der einen Seite eine eingeschränkte Verfassungsgerichtsbarkeit, aber auf der anderen Seite eine umfassende Menschenrechtsgerichtsbarkeit.
Wer sich auf die Menschenrechte beruft, der kann sich damit nicht nur an die Organe der EMRK, sondern auch an unsere eigenen Gerichte wenden. Das ist gut so, und das soll und muss so bleiben. Die Menschenrechte, also die Rechte, die einem Menschen als Mensch, also qua seines Menschseins, zukommen, sind die wichtigste positive Errungenschaft der modernen Geschichte. Dass sie transnational verankert und kodifiziert wurden, ist die Lehre aus den Verheerungen der Nazizeit, der Zeit des Zweiten Weltkrieges.
Heute besteht die Gefahr, dass diese Lehren wieder vergessen werden und der Nationalstaat verabsolutiert wird. Der Nationalstaat ist sicher eine grosse Errungenschaft. Er war auch die Voraussetzung für einen Sozialstaat, einen Leistungsstaat. Es ist aber ein Trugschluss, dass das Nationale über dem Internationalen, dem Transnationalen steht. Die transnational geltenden Menschenrechte sind auch unsere Rechte, die Rechte der Schweizerinnen und Schweizer. Sie haben auch die Rechtsstellung der Schweizerinnen und Schweizer und der ganzen Bevölkerung, die unser Land ausmacht, verbessert - ja, sie sind deren Grundlage.
Freilich stehen die Initianten aus dem Kreis der SVP mit ihrem Ansinnen, nationale Bestimmungen über die transnational garantierten Menschenrechte zu stellen, nicht allein. Orban in Ungarn, Putin in Russland und manch afrikanischer Potentat wollen nichts anderes. Aber in welcher Gesellschaft befände sich die Schweiz mit solchen Ideen?
Der Vorrang des Völkerrechts geht über die Menschenrechte hinaus, auch wenn es die Menschenrechte waren, welche die Initianten gestört haben und bis heute stören. Aber was bedeutet die Idee, dass Landesrecht im Ergebnis plötzlich über dem Völkerrecht stehen soll? Verträge, auch völkerrechtliche Verträge, leben doch davon, dass sie auch eingehalten werden, von beiden Seiten, von allen Seiten. Gerade ein kleines Land wie die Schweiz ist doch darauf angewiesen, dass völkerrechtliche Verträge auch eingehalten werden. Wem ein völkerrechtlicher Vertrag nicht passt, der kann ihn kündigen, so wie es die SVP mit ihrer neuesten Initiative gegen die bilateralen Verträge mit der EU tun will. Aber wer den Vorrang des Völkerrechts gegenüber dem Landesrecht infrage stellt, der hebelt nicht nur die Grundlagen unserer staatlichen Ordnung, sondern auch die Logik des Vertragsrechts überhaupt aus. Verträge müssen eingehalten werden, von allen Seiten, von beiden Seiten.
Die sogenannte Selbstbestimmungs-Initiative der SVP liegt in ihrer Stossrichtung gegen die bewährte Ordnung unserer Verfassung so falsch, dass auch der Versuch, ihr mit einem Gegenvorschlag, der bedenklich mit einer Richterschelte - einer Schelte unserer eigenen Richter - verbunden ist, halbwegs entgegenzukommen, nicht weniger falsch ist. Wenn es um die Grundlagen unserer verfassungsmässigen Ordnung geht, dann kann es bei einer solchen Initiative nur ein eindeutiges und klares Nein geben - hier noch mehr als bei der Durchsetzungs-Initiative und noch mehr als bei der No-Billag-Initiative.
Ich möchte Sie deshalb ersuchen, bei der bewährten Ordnung unserer Bundesverfassung zu bleiben, diese zu verteidigen und Nein zur Initiative und Nein zum Gegenvorschlag zu sagen.