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Hösli Werner · Ständerat · 2018-03-13

Hösli Werner · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-03-13

Wortprotokoll

Wer sich nicht stets erneuert, ist, so die Aussagen all der selbsternannten und kompetenten Trendsetter, ein Auslaufmodell. Diese Entwicklungstendenz zeichnet sich auch bei Führungsmodellen ab, und zwar - da sind wir uns wohl einig - nicht nur zum Guten. Man kann nämlich so viel entwickeln, wie man will: Führungspersonen sollten hohe persönliche und soziale Kompetenzen haben. Es gibt also Fakten, die sich auch bei Entwicklungen nicht verändern.

Sie fragen sich jetzt wahrscheinlich, was dies mit dieser Selbstbestimmungs-Initiative zu tun hat. Ich will es Ihnen sagen: Auch das Recht wird immer mehr entwickelt. Man wendet es nicht nur einfach an, wie man das eigentlich erwarten würde. Nein, es ist ein Tummelfeld von Weltanschauungen, Interpretationskreativität und Entwicklungsmoderne geworden. Rechtsgelehrte sind halt auch nur Menschen. Dass sich somit nicht alle der selbstlosen Rechtsprechung und alleinig der Gerechtigkeit verpflichtet fühlen, ist schon damit begründet. Recht und gerecht werden wohl auch deshalb nie das Gleiche sein.

Mit diesen sogenannten Rechtsentwicklungen bewegen wir uns manchmal vom ursprünglichen Verständnis des Verfassung- und des Gesetzgebers weg. Es ist eine ganz grundsätzliche Problematik, dass eigene Ideologien und definierte Methodiken in der Rechtsanwendung einen zu grossen Einfluss haben. Bei Weitem nicht alle Rechtsprechenden sehen ihre Berufung in der oft auch langweiligen und abgesteckten Alltagsanwendung des Rechts. Wohl auch deshalb ist heutzutage ein Grossteil des Volkes über gewisse Urteile nur noch bass erstaunt.

Solche Überraschungen bei Urteilen werden dann eben mit der Rechtsentwicklung oder mit internationalen Rechtsgrundsätzen begründet. Gerade auch im Bereich der Menschenrechte hat dies dann den Charakter neuer formeller Rechtsetzung, weil das ursprüngliche Verständnis der Rechtsgebung im Urteil nicht mehr genügend Berücksichtigung findet. Es wäre, wie gesagt, ein kapitaler Fehler zu meinen, Rechtsgelehrte seien gerechtere Menschen als wir Normalbürger, nur weil sie manchmal aus einem A ein U machen können respektive den Mut haben, es zu versuchen.

Doch die Macht des Volkes ist in unserem System Schweiz Garant dafür, dass eine ungewünschte Rechtsinterpretation durch den Verfassung- und den Gesetzgeber wieder korrigiert werden kann. Falls nötig, nimmt das Volk das Heft selber in die Hand. Da braucht es nicht einmal immer Abstimmungen. Was allein Referendumsandrohungen und die Einreichung von Initiativen schon erreicht haben, ist doch sehr wesentlich. Aber dafür muss die Macht beim Volk bleiben. Dies ist auch für den internen Zusammenhalt existenziell wichtig.

Wenn jedoch, wie es heute geschieht, immer mehr die Rechtspraxis internationaler Organisationen, Behörden und Gerichte den Souverän in unserem Land, eben das Volk, fast systematisch und teils in machtergreifender Art und Weise aushebelt, sollten uns Schweizerinnen und Schweizern sämtliche Alarmglocken läuten - dies ganz unabhängig von der persönlichen Wertung, ob dadurch die eigene Ansicht besser oder schlechter abgebildet wird.

Dass wir als sogenannt hohe Politik diese starke Einflussnahme zu unkritisch zur Kenntnis nehmen, ist für mich sehr erstaunlich und, ich meine, unseres Systems nicht würdig. Auch ist es per se ein Misstrauensvotum gegenüber dem Schweizervolk, dem man anscheinend plötzlich nicht mehr zutraut, eine Rechtsordnung zu bestimmen, welche die Menschenrechte gebührend berücksichtigt. Dieses Misstrauen gegenüber unserem Souverän ist für mich aufgrund der humanitären Vergangenheit unseres Landes eine dunkle Stunde unserer Demokratie.

Mein Fazit: Bei der Rechtsprechung hat sich die Rechtsinterpretation respektive die Rechtsentwicklung zu stark vom Leben entfernt. Es ist eine technokratische Welt geworden, in der oft nicht mehr die Logik des Alltags, die Werte des sicheren und freien Zusammenlebens und unsere Bundesverfassung im Mittelpunkt stehen, sondern in der die intellektuelle Abgehobenheit fast schon System hat. Ich muss Ihnen sagen: Die heutige Debatte hat diesen Eindruck nicht entkräftet. Er wurde mir bestätigt, um nicht zu sagen, er wurde bestärkt. Aber das ist, wie gesagt, nicht allzu schlimm, solange wir unsere Rechtsordnung ausser dem zwingenden Völkerrecht selber bestimmen können und nicht zentralistisches Recht internationaler Verbände und Verbünde übernehmen müssen. Denn dann kann das Volk - wie schon in der Vergangenheit - jederzeit die nötigen Korrekturen vornehmen. Es ist für mich wichtig, dass dies so bleibt, gerade auch für die Stärke und den Zusammenhalt der Schweiz.

Ich bitte Sie, diese Initiative zu unterstützen. Es gibt für mich in unserer direktdemokratischen Staatsordnung Werte, die nicht verhandelbar sind, auch nicht für vermeintliche Vorteile in anderen Bereichen.