Egloff Hans · Nationalrat · 2018-03-13
Egloff Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-03-13
Wortprotokoll
Kollege Nationalrat Pardini verlangt mit seiner parlamentarischen Initiative eine Änderung von Artikel 336c des Obligationenrechts. Demgemäss soll der Arbeitgeber nach Ablauf der Probezeit das Arbeitsverhältnis nicht kündigen können, wenn der Arbeitnehmer das 55. Altersjahr erreicht hat, mindestens zehn Dienstjahre ausweist und der Arbeitgeber bei der Kündigung nicht glaubwürdig begründen kann, dass die Kündigung nicht zur Substitution des betroffenen Arbeitnehmers durch eine kostengünstigere Arbeitskraft führt. Ausgenommen sollen Kündigungen gemäss Artikel 337 OR sein.
Die Kommission für Rechtsfragen nimmt die Thematik der Altersarbeitslosigkeit selbstverständlich ernst und ist sich der diesbezüglichen Risiken auch bewusst. Sie gibt jedoch zu bedenken, dass im Rahmen der Fachkräfte-Initiative sowie bei der Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative Massnahmen zur besseren Nutzung des inländischen Arbeitsmarktpotenzials getroffen worden sind. Diese Massnahmen zielen namentlich auch auf die Förderung älterer Arbeitnehmender ab. Trotzdem oder deshalb beantragt Ihnen die Kommission mit 18 zu 7 Stimmen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.
In den nächsten Jahren werden mehr Arbeitskräfte aus dem Arbeitsmarkt scheiden, als neue dazukommen. Die demografische Entwicklung führt zudem zu einem stetig wachsenden Seniorenmarkt. Wenn man diese Kundengruppe ansprechen will, muss man im Beratungs- und Dienstleistungssektor auch entsprechend ältere Mitarbeiter beschäftigen. [PAGE 405]
Das Risiko, die Stelle zu verlieren, ist für ältere Arbeitnehmer kleiner als für jüngere. Die Zahlen können Sie der gemeinsamen Schlusserklärung der dritten nationalen Konferenz zum Thema ältere Arbeitnehmende entnehmen. Diese Studie verweist ihrerseits auf das Seco. Demnach lag im Jahr 2016 die Arbeitslosenquote im Gesamtdurchschnitt bei 3,3 Prozent, bei Personen ab 50 Jahren hingegen bei 2,8 Prozent. Eine Quasi-Gleichbehandlung mit Kranken, Schwangeren und Militärdienstleistenden ist also nicht angezeigt. Unter den Massnahmen, welche die genannte Konferenz vorgeschlagen hat, findet man denn auch keinen Vorschlag gemäss der parlamentarischen Initiative Pardini.
Es ist zu befürchten, dass der Vorstoss für ältere Arbeitnehmende das Gegenteil der beabsichtigten Wirkung haben könnte, indem sie nicht mehr angestellt würden. Wohin solche Massnahmen führen, kann man in Deutschland sehen. Dort boomen die Praktikantenstellen und auch Zeitverträge. Das wären auch die Konsequenzen bei einer Annahme der parlamentarischen Initiative Pardini.
Ich wiederhole das Verdikt der Kommission: Sie beantragt Ihnen mit 18 zu 7 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben.