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Schneeberger Daniela · Nationalrat · 2018-03-13

Schneeberger Daniela · Nationalrat · Basel-Landschaft · FDP-Liberale Fraktion · 2018-03-13

Wortprotokoll

Die parlamentarische Initiative 16.502, "Ausbau der Leistungen der Arbeitslosenversicherung für ältere Arbeitsuchende", möchte das Arbeitslosenversicherungsgesetz so ändern, dass es den Bedürfnissen und Schwierigkeiten älterer Arbeitsuchender besser gerecht wird und dass das Risiko der Aussteuerung für diese minimiert wird. Die Situation für ältere Arbeitsuchende soll dahingehend verbessert werden, dass Artikel 27 Absatz 2 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig) so geändert wird, dass die Altersgrenze für den Bezug von 520 Taggeldern von 55 auf 50 Jahre herabgesetzt wird oder dass die Bezugsdauer für ältere Arbeitsuchende von heute 2 auf 2,5 Jahre verlängert wird. Dies entspricht einer Erhöhung der Anzahl Taggelder von heute 520 auf 650.

Die parlamentarische Initiative 16.503, "Verbesserung der Situation von älteren Arbeitsuchenden bei der Arbeitslosenversicherung", verlangt eine Senkung der geltenden Beitragszeit, die Arbeitnehmende ab zurückgelegtem 55. Altersjahr für den maximalen Bezug von 520 Taggeldern erfüllen müssen, und zwar eine Senkung von 22 Monaten auf 18 Monate. Dies entspricht dem Stand vor der Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 2011. Zudem fordert die Initiative, dass Personen, die das 55. Altersjahr zurückgelegt haben, vom Geltungsbereich von Artikel 23 Absatz 3bis Avig ausgenommen werden. Dieser hält fest, dass ein durch die Teilnahme an einer von der öffentlichen Hand finanzierten arbeitsmarktlichen Massnahme erzielter Verdienst nicht versichert ist.

Die WAK-NR hat an ihrer Sitzung vom 29. Januar 2018 beide parlamentarischen Initiativen behandelt und eingehend diskutiert. Die Kommissionsmitglieder anerkennen die Problematik und nehmen diese auch ernst. Die Mehrheit ist jedoch der Meinung, dass die letzte Avig-Revision den Bedürfnissen der älteren Arbeitsuchenden Rechnung trägt und Wirkung zeigt.

Die aktuelle Situation zeigt Folgendes: Versicherte, die über 50 Jahre alt sind, können an separaten Bildungs- und Beschäftigungsprogrammen teilnehmen. Über 50 Jahre alte Arbeitslose haben bis zu 12 Monate Anspruch auf Einarbeitungszuschüsse von durchschnittlich 50 Prozent. Personen ab Alter 55 haben bei einer Beitragszeit von mindestens 22 Monaten innerhalb der zweijährigen Leistungsrahmenfrist Anspruch auf 520 Taggelder. Versicherte, die innerhalb der letzten vier Jahre vor dem Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters arbeitslos werden, haben Anrecht auf 120 zusätzliche Taggelder. Sie können somit maximal 640 Taggelder beziehen. Die Arbeitslosenquote der Personen, die über 50 Jahre alt sind, ist tiefer als diejenige der jüngeren Jahrgänge. Die Zahl der Aussteuerungen von Personen über 55 Jahre ist tiefer als bei der Altersklasse 45 bis 54.

Die WAK-NR empfiehlt Ihnen aus diesen Gründen, den Initiativen keine Folge zu geben, bei der parlamentarischen Initiative 16.502 mit 18 zu 6 Stimmen und bei der parlamentarischen Initiative 16.503 mit 19 zu 6 Stimmen.