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Hardegger Thomas · Nationalrat · 2018-03-14

Hardegger Thomas · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-03-14

Wortprotokoll

Ich möchte gleich zu Beginn klarstellen: Heute steht nicht der Service public im Fokus. Heute geht es darum, die Leistungen der Verantwortlichen der Post AG und der Bundesverwaltung in der Postauto-Affäre zu hinterfragen, auch wenn dabei unbestritten bleibt, dass die Bevölkerung zu einem guten Service public steht. Sie erwartet gesicherte, qualitativ gute, flächendeckende und für alle erschwingliche Leistungen.

Die Stellungnahmen des Bundesrates auf die dringlichen Interpellationen der Fraktionen beschränken sich auf sehr allgemeine Aussagen. Wir lesen: "Der Bundesrat ist enttäuscht über die Vorgänge bei der Postauto Schweiz AG ... Der Bundesrat erwartet daher eine rasche und lückenlose Aufklärung der Angelegenheit." Der Bundesrat ist enttäuscht. Ist damit die Pflicht des Eigners erfüllt? Wo bleibt die Frage nach der eigenen Rolle bei der Post AG? Hat die Bundesverwaltung zugeschaut, statt die Eignerinteressen durchzusetzen? Inwiefern hat das Jahresergebnis mit einer stattlichen Gewinnablieferung allenfalls zum Wegschauen verleitet?

Der Postauto-Skandal zeigt fatale Mängel in der Wahrnehmung der Eignerpflichten. Die ersten Erkenntnisse zeigen, dass es Korrekturen braucht. Der Eigner hat den Konzernumbau genehmigt, der die Umbuchungen erst ermöglichte. Die Postauto AG würde auch ohne Manipulationen in der Rechnung im Wettbewerb bestehen. Der Bund hat aber den Verwaltungsrat ein Entschädigungssystem für die Kader installieren lassen, das erst die Anreize für Gewinnverschiebungen und widerrechtlich eingeforderte Subventionen schuf.

Die Kontrolle der Teilbereiche der Postauto AG und ihrer Töchter ist so aufgesplittert, dass die Aufgaben der verschiedenen Kontrollorgane schwer abzugrenzen sind. Wenn zu viele Stellen mit Teilkontrollen beauftragt sind, verlassen sich zu viele allzu gern auf die anderen. Es liegt auch in der Verantwortung des Eigners, die Aufsicht so zu organisieren, dass die Aufgabenteilung von Postcom, Bakom, dem Bundesamt für Verkehr, der Revisionsstelle, der Finanzkontrolle und den Kantonen funktioniert.

Seit 2007 ist dem Bundesamt für Verkehr bekannt, dass die Postauto AG versucht, die Rechnung zu bessern. Noch ging es nur um kalkulatorische Zinsen und später um Management Fees. Trotzdem erlaubte die Eignerin die Gründung von neuen Konzerntöchtern, was Gewinnverschiebungen erleichterte, Anreize für ein Bonussystem schuf und die Nachvollziehbarkeit der Kostenaufteilung erschwerte.

Der Bundesrat hat sich darauf eingestellt, dass Gewinnablieferungen der Post AG regelmässig und üppig in die Bundeskasse fliessen. Solange Gewinne erwartet werden, nimmt man offensichtlich in Kauf, dass über eine andere Kasse zu viel in die Abgeltung von Personenbeförderungsleistungen bezahlt wird.

Der Bundesrat wählt den Verwaltungsratspräsidenten und die Mitglieder des Verwaltungsrates. Das Anforderungsprofil verlangt auch Verständnis für Fragen des Service public. Verständnis für Fragen zu haben heisst scheinbar nicht, dass man Antworten finden muss. Weil die Verwaltungsräte vom Bund ausgewählt sind, existieren ihnen gegenüber offensichtlich Beisshemmungen. Trotz Anzeichen für Unregelmässigkeiten hat die Aufsicht lange nicht reagiert und informiert. So konnte die Rechnung 2016 der Postauto AG nicht genehmigt werden. Dass dies entgegen der gesetzlichen Verpflichtung nicht publiziert wurde, zeigt, dass die Verantwortlichen in ihrem Fehlverhalten gedeckt wurden.

Auch wir erwarten, wie der Bundesrat auch, die rasche und lückenlose Aufklärung der Angelegenheit. Dem Ergebnis entsprechend sind die notwendigen Massnahmen zu treffen. So sind die Kontrollen zu trennen und aufeinander abzustimmen: der Service-public-Teil und dessen Finanzierung einerseits und die Rechnungslegung des Konzerns und deren Töchter andererseits. Die Kontrollen haben alle Konzernteile, insbesondere auch die Berechnung der Poststellendefizite und die Ergebnisse von Car postal France, zu umfassen. In den Auswahlkriterien für den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung muss an erster Stelle eine klare Verpflichtung zur Loyalität gegenüber dem Service-public-Auftrag stehen. Die Lohnsysteme und die Konzernstrukturen sind von Fehlanreizen zu säubern, die mit Gewinnverschiebungen, umgeleiteten Subventionszahlungen und Zielvorgaben ungerechtfertigte Boni versprechen. Wir warten gespannt auf die Ergebnisse der Untersuchung, auf die erforderlichen Massnahmen und auf allfällige personelle Konsequenzen.