Maurer Ueli · Bundesrat · 2018-03-14
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2018-03-14
Wortprotokoll
Das Thema, das Herr Hêche mit seiner Interpellation aufgreift, ist im Parlament relativ häufig auf dem Tisch: die Beschaffungs- und Bewerbungsmöglichkeiten für KMU. Hier befinden wir in der Bundesverwaltung uns eigentlich immer auf einer Gratwanderung. Es gibt unsere Gesetze, die uns auffordern, Aufträge möglichst günstig zu vergeben, mit dem öffentlichen Steuerfranken sehr sorgfältig umzugehen. Es gibt die entsprechenden Gesetze und die entsprechenden Regelungen. Das führt dazu, dass wir Standardartikel wie beispielsweise Büromaterial in Katalogen festlegen, um einerseits günstige Lose zu erhalten und andererseits intern ein möglichst einfaches Verfahren zu haben, um solche Standardartikel dann auch zu beziehen. Wir erstellen dazu ja auch ein ausführliches Beschaffungscontrolling, Sie kennen das: Da arbeiten bei uns einige Stellen jährlich nur an diesem Beschaffungscontrolling, um auszuweisen, dass wir das auch richtig gemacht haben. Wenn einmal eine Vergabe erfolgt, die möglicherweise nicht dem Gesetz entspricht, dann stellen wir auch fest, dass die EFK, die Finanzdelegation und die GPK zuerst bei uns im Haus sind und sagen, wir hätten die Gesetze einzuhalten. Auf dieser Gratwanderung befinden wir uns immer.
Das Thema, das Herr Hêche anspricht, ist auch in der Revision des öffentlichen Beschaffungswesens ein wichtiges Thema, also dem Gesetz, das jetzt in der Kommission ist. Es gibt dort eine Reihe von Korrekturen aus Sicht des Rates, die es bewirken, der Beschaffung etwas mehr Freiheit, etwas mehr Möglichkeiten zu geben. Daran arbeiten wir. Es geht insbesondere um die KMU. Wenn wir Klagen oder Anliegen haben, kommen diese in der Regel aus dem Kreise der KMU, die regional orientiert sind. Wir setzen in diesem neuen Gesetz alles daran, KMU, insbesondere auch Firmen, die sich noch nie um öffentliche Aufträge beworben haben, vermehrt die Möglichkeit zu geben, sich zu bewerben.
Das Geschäft kommt dann auch zu Ihnen. Ich denke, das Problem ist erkannt. Wir versuchen hier, im Rahmen auch der internationalen Verpflichtungen entsprechende Möglichkeiten zu schaffen. Das ist die gesetzliche Seite.
Wir stellen aber auch fest, dass gerade auf der Seite der KMU oft eine Hemmung besteht, sich beim Bund zu bewerben, weil man den administrativen Weg nicht so kennt und keine Kontakte hat. Wir sehen vor, dass wir nach Einführung des neuen Gesetzes auch Workshops für KMU machen, dass wir interessierte KMU einladen, sie mit dem Beschaffungswesen vertraut machen, ihnen aufzeigen, wie sie sich bewerben können. Damit besteht erstens ein persönlicher Kontakt zu den Beschaffungsstellen, nicht nur auf Stufe Bund, sondern auch auf Stufe Kanton. Ich denke, es sollte auf diese Art zweitens möglich sein, dann auch die Angst vor administrativen Hürden etwas abzubauen. Das werden wir nach der Genehmigung des Gesetzes machen: Workshops für KMU. Das ist die Anbieterseite.
Das Gleiche überlegen wir uns auch auf der Vergabeseite. Denn trotz der meiner Meinung nach oft zu Unrecht erfolgten öffentlichen Kritik sollten auch die Auftraggeber, also die Beschaffungsseite, in der Anwendung dieses Gesetzes zwar [PAGE 204] nicht geschult, aber ermuntert werden, bei der Beschaffung etwas mehr Pragmatismus anzuwenden. Denn der Beschaffer hat durchaus auch innerhalb der Gesetze gewisse Möglichkeiten. Diese Möglichkeiten im Gesetz bauen wir etwas aus. Es ist sehr oft auch die Praxis, die dann zu einem Gefühl der Angst führt, weil man eben in der Praxis aus lauter Angst, etwas falsch zu machen, die Vorschriften übererfüllt. Diese Dinge haben wir erkannt.
Ich denke, es sind zusammengefasst drei Punkte, mit denen wir erreichen möchten, dass das Beschaffungswesen im Sinne der KMU, im Sinne der kleineren Unternehmen in den Regionen verbessert wird. Der erste ist das Gesetz. Die Sache läuft; damit, denke ich, schaffen wir neue Möglichkeiten mit Begriffen wie Nachhaltigkeit, wie Lehrlingsausbildung usw. Das ist die gesetzliche Grundlage. Der zweite Punkt steht in Bezug zu den Anbietern. Gerade KMU wollen wir ermuntern, sich zu bewerben, wir wollen ihnen diese Möglichkeit bieten. Dazu sehen wir nach der Einführung des Gesetzes Workshops vor. Als Drittes wollen wir die Beschaffer, die Auftraggeber ermutigen, solche Vergaben etwas pragmatischer zu machen und den Spielraum, den sie in der Praxis durchaus haben, auch entsprechend auszunützen. Das würde auch bedingen, dass die Aufsichtsbehörden bei ihren Kontrollen, also beim Beschaffungscontrolling, dann dieses Verständnis, das wir für die Praxis eigentlich vermitteln wollten, entsprechend auch akzeptieren. Das ist keine Praxisänderung, das findet alles im Rahmen der Gesetze statt. Aber dieser Spielraum, der hier geboten wird, soll besser ausgenützt werden.
Damit werden wir nicht alle Probleme lösen, aber wir werden einige Schritte zu einer Verbesserung in diesem Verhältnis machen. Es spielen, wie überall, auch persönliche Kontakte - das Wissen, wohin man sich wenden kann, dass man jemanden anspricht, den man schon kennt. Wir möchten versuchen, das etwas zu verbessern, auch zusammen mit den Kantonen und weiteren Beschaffungsstellen. Ich denke, es wird eine Verbesserung stattfinden. Ich persönlich bin gespannt, wie weit wir bis in vielleicht etwa fünf Jahren kommen, wenn das neue Gesetz in Kraft ist und wir diese Kontakte gepflegt haben.