Lexipedia

Herzog Verena · Nationalrat · 2018-03-14

Herzog Verena · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-03-14

Wortprotokoll

Zusammen mit der AHV und der IV gehören die Ergänzungsleistungen zum sozialen Fundament unseres Staates. Ergänzungsleistungen sollen denn auch genau denen helfen, die es am nötigsten haben; das ist die Überzeugung der SVP-Fraktion. Durch den massiven Anstieg der Zahl der EL-Bezüger in den vergangenen rund fünfzehn Jahren um 50 Prozent ist diese Zielsetzung gefährdet.

Die Ausgabendynamik und Fehlanreize haben dazu geführt, dass in den letzten zehn Jahren die Ausgaben stetig gestiegen sind. Wir haben die Zahlen von meinem Vorredner gehört. Bis etwa 2030 würden wir, wenn wir so weitermachen, auf rund 7 Milliarden Franken Kosten zugehen. Bereits die mittelfristige Finanzierung der EL stellt insbesondere auch die Kantone vor grosse finanzpolitische Probleme, tragen sie doch immerhin 70 Prozent der Kosten. Die SVP-Fraktion sieht deshalb dringenden Handlungsbedarf!

Damit das Leistungsniveau der EL für diejenigen gehalten werden kann, die unverschuldet nicht aus eigenen Kräften in der Lage sind, für ihr Alter rechtzeitig vorzusorgen, für Menschen, die in sehr bescheidenen Verhältnissen leben, und auch um die EL längerfristig zu sichern, muss das Kostenwachstum mit verschiedenen Massnahmen gebremst und das System der EL strukturell bereinigt werden. Auch darf es nicht sein, dass Familien mit EL ein grösseres Budget zur Verfügung steht als Familien mit einem bescheidenen Einkommen, für das hart gearbeitet wurde. Arbeit muss sich lohnen, und dies nicht nur aus wirtschaftlichen Gründen.

Mit der ursprünglichen Vorlage, wie sie von Bundesrat und Ständerat präsentiert wurde, konnte sich die SVP-Fraktion nicht einverstanden erklären, da einerseits das Kostenwachstum zu wenig hätte eingedämmt werden können, die Vorlage zu wenig nachhaltig war und andererseits Versicherte, die das ganze Leben lang eigenverantwortlich für ihre Altersvorsorge gearbeitet haben, bestraft werden sollten, indem ihnen die Wahlmöglichkeit des Kapitalvorbezugs plötzlich verwehrt werden sollte. Über persönlich angespartes Geld sollen wir in Eigenverantwortung verfügen können.

Einschränkungen bei der zweiten Säule würden aus Sicht der SVP-Fraktion einen sehr grossen Kompromiss darstellen. Eigentlich setzen wir uns vielmehr für die Stärkung der zweiten Säule ein und nicht für deren Schwächung. Es ist eine äusserst fragwürdige Lösung, wenn man alle Pensionskassenversicherten einschränkt, nur weil ein paar einzelne mit ihrem Guthaben nicht umgehen können, dieses verschleudern und später Ergänzungsleistungen beantragen.

Aus diesen und weiteren Gründen reichte die SVP-Delegation zu Beginn der Beratungen in der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit einen Antrag auf Rückweisung dieses Geschäfts an den Bundesrat ein. Auf diesen Antrag, den Antrag der Minderheit de Courten, verzichten wir nun - wir haben es eben von Herrn Nationalrat de Courten gehört -, weil wir im Rahmen der Beratungen in der Kommission doch wesentliche Korrekturen anbringen konnten, die von einer Mehrheit der SGK getragen werden.

Um dem Missbrauch der Ergänzungsleistungen durch Bezüger ausländischen Ursprungs aus Drittstaaten vorzubeugen, fordert die SVP-Fraktion zudem die Einführung einer Mindestbeitragsdauer, wonach diese Personen während zehn Jahren Beiträge an die AHV geleistet haben müssen, um Anspruch auf Ergänzungsleistungen zu haben. Unsere Schweizer Mitbürgerinnen und Mitbürger dürfen doch gegenüber Eingewanderten aus Drittstaaten nicht benachteiligt werden!

Auf die weiteren Anpassungen, die von der Mehrheit Ihrer SGK mitgetragen wurden und deren Annahme Bedingung ist, um der EL-Reform schlussendlich zustimmen zu können, werden wir in der Beratung der einzelnen Blöcke eingehen. Wir hoffen sehr, dass die wesentlichen Korrekturen, die wir in der SGK-NR in den vielen Sitzungen mit dem Ziel der Sicherung dieser wichtigen Säule der Ergänzungsleistungen erarbeitet haben, von Ihnen mitgetragen werden, damit die wirklich Bedürftigen unserer Gesellschaft auch künftig unterstützt werden können.

Die grosse Mehrheit der SVP-Fraktion ist für Eintreten.

Der Standesinitiative Nidwalden 15.323, "Teilrevision des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur AHV und IV", wird die SVP-Fraktion keine Folge geben, da diese Anliegen ja bereits innerhalb der EL-Reform behandelt worden sind.