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Stöckli Hans · Ständerat · 2018-03-14

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-03-14

Wortprotokoll

Ich kann fortsetzen, was mein Vorredner ausgeführt hat. Mit dieser Bestimmung würden wir den Gedanken der Konkordanz vervollständigen. Unser System ist so ausgerichtet, dass alle Kräfte angemessen in unserem Staatswesen integriert sind. Wir haben das heute mit der Berücksichtigung der Regionen und der Sprachen in der Verfassung geregelt. Dazu gehören aber natürlich auch die Geschlechter. Dementsprechend wäre der Vorstoss eine Vervollständigung unserer Konkordanzbestimmung, welche eben verlangt, dass alle massgebenden Kräfte an unserem Staatswesen mitarbeiten.

52 Prozent der Wahlberechtigten sind Frauen. Aber erst während zweier Jahre in der Geschichte der Schweiz, von 2010 bis 2011, waren diese 52 Prozent mit 57 Prozent im Bundesrat vertreten. Lange waren sie nicht vertreten, dann mit einer einzigen Frau, und im Schnitt waren es in den letzten Jahren zwei Frauen. Das entspricht nicht unbedingt dem Anteil der stimmberechtigten Frauen. [PAGE 224]

Ich habe mich immer gegen Vorschriften gewandt, welche klare Zahlen nannten. Es gab Vorstösse, die besagten, man sollte bei sieben Regierungsmitgliedern drei Bundesrätinnen haben. Diese Beeinträchtigung der Wahlfreiheiten kann ich nicht unterstützen. Ich meine aber, dass die nichtjustiziable, deklaratorische, programmatische politische Aussage, dass die Vertretung der Geschlechter angemessen zu berücksichtigen ist, unserem Staatswesen gut anstehen würde.

Für die Konkurrenz der Kriterien kann man, ob jetzt zwei oder drei Kriterien zu beachten sind, den gleichen Mustern folgen. So ist es auch möglich, in der nächsten Phase dann den richtigen Text zu finden. Die Grundidee der parlamentarischen Initiative unterstütze ich.

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