Engelberger Eduard · Nationalrat · 2000-03-14
Engelberger Eduard · Nationalrat · Nidwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-03-14
Wortprotokoll
Der Antrag Ménétrey-Savary hat der Kommission nicht vorgelegen; sie konnte diesen in diesem Sinne nicht beraten. Ich möchte trotzdem etwas dazu sagen:
Absatz 1 des Antrages Ménétrey-Savary entspricht der Fassung des geltenden Rechtes, welches heute schon unbewaffnete Einsätze ermöglicht. In Absatz 3 ist die Freiwilligkeit so geregelt, wie sie heute angewendet wird. In Absatz 2 möchte Frau Ménétrey den Begriff "friedensunterstützend" durch "zur Friedensförderung" ersetzen.
Ich habe beim Eintreten schon gesagt, dass es gewisse Schwierigkeiten bezüglich der Interpretation dieser Begriffe gibt. Ich bin überzeugt, dass Herr Bundespräsident Ogi noch darauf eingehen wird.
Absatz 2 schafft bereits die Möglichkeit für Einsätze zur bewaffneten Friedensförderung. Das entspricht im Grundsatz der Fassung des Bundesrates, so wie ihr die Kommissionsmehrheit zugestimmt hat. Die Frage ist nun wirklich: Muss oder soll der unbewaffnete Einsatz im Gesetz nach wie vor vermerkt werden? Frau Ménétrey-Savary spricht von einer Alternative, die aufgezeigt werden soll. Die Kommission konnte sich über diesen Punkt auch nicht aussprechen. Trotzdem meine ich, dass diese Alternative in dieser Art nicht mehr nötig ist und man darauf verzichten kann.
In Absatz 2 spricht Frau Ménétrey bereits von der "bewaffneten Friedensförderung", was im Kommissionsantrag zu Artikel 66 nicht enthalten ist. Die Kommissionsmehrheit war der Meinung, dass man diese Bewaffnung in Artikel 66a aufzeigen sollte, dass man dort erstmals auf sie eingehen sollte.
Zum Antrag der Minderheit Haering: Ich habe beim Eintreten schon gesagt, dass wir es schätzen, dass man nach mehrheitsfähigen Lösungen sucht, aber auch da - das muss ich Ihnen sagen - habe ich keine neuen Argumente gefunden, die nicht in der Kommission besprochen worden wären. Die Kommissionsmehrheit war eindeutig der Meinung, man wolle jetzt keine Gesetzgebung machen, die schon wieder einenge, den Handlungsspielraum des Bundesrates im Zusammenhang mit der Unterzeichnung durch die betroffenen Staaten einschränke und damit hinter die jetzige Praxis zurückfallen.
Ich habe mir sagen lassen, wir würden damit in die Zeit vor 1951 zurückfallen. Als Beispiel: Die Korea-Vereinbarung, wie sie damals getroffen wurde, wäre so nicht mehr möglich. Ich glaube, dass das sicher nicht im Sinne der Antragsteller ist.
Ich verweise noch einmal auf Artikel 66b Absätze 3 und 4. Die SiK und die APK beider Räte werden eingeladen, dazu Stellung zu nehmen, und schliesslich wird die Bundesversammlung mit einbezogen.
Ich glaube doch, dass wir in diesem Zusammenhang dem Bundesrat unser Vertrauen schenken können und er keine Anordnungen trifft, die die Sicherheit der Schweiz und unsere Neutralität infrage stellen.
Deshalb bitte ich Sie, der Mehrheit zuzustimmen und den Antrag der Minderheit Haering abzulehnen.