Lohr Christian · Nationalrat · 2018-03-14
Lohr Christian · Nationalrat · Thurgau · CVP-Fraktion · 2018-03-14
Wortprotokoll
Ich kann es vorwegnehmen: Die CVP-Fraktion ist aus Überzeugung für Eintreten auf dieses Geschäft. Ich kann Ihnen auch ankündigen, dass wir keine Drohungen äussern werden im Sinne der Aussage: Wir werden dieses Geschäft nicht weiterverfolgen, wenn bestimmte Punkte nicht erfüllt sind.
Das Parlament ist primär verantwortlich für die Kontrolle der Verwaltung und die Gesetzgebung. Gesetze werden nicht nur für die Juristen - im Fall des heutigen Themas muss man das ausdrücklich betonen -, also nicht für die Juristen, die Vermögensverwalter und Treuhänder, sondern für die Bürgerinnen und Bürger gemacht. Ursprünglich wurden die Ergänzungsleistungen in den Übergangsbestimmungen in der Bundesverfassung behandelt. Die AHV deckte damals noch nicht die minimalen Lebenskosten ab. Deshalb gab es EL wirklich, wie es das Wort auch sagt, ergänzend dazu. Auch später reichten trotz Erhöhungen der AHV-Renten die Leistungen nicht aus. 2004 wurden die EL zusammen mit dem NFA definitiv in der Bundesverfassung verankert. Das Ergänzungsleistungsgesetz ist zwar in sich durchaus abgeschlossen. Aber einerseits sind die EL Teil des Rentensystems gemäss den Artikeln 112 und 112a der Bundesverfassung, und andererseits - das ist eben auch wichtig - sind sie gleichzeitig eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Kantonen.
Ich denke, wir müssen uns - und das ist die Meinung der CVP-Fraktion - auch immer wieder vor Augen halten, dass wir hier eine gemeinsame Aufgabe haben. Wir müssen uns eben dessen bewusst sein und auch danach handeln, damit wir nicht einfach Leistungsverschiebungen vornehmen. Wir dürfen die Aufträge nicht einfach von oben nach unten [PAGE 435] weiterdelegieren und schon gar nicht in einer spürbaren Gleichgültigkeit handeln.
Eine staatliche Versicherung muss juristisch klar geregelt werden. Das ist unbestritten. Aber, und das möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich betonen, das Leben ist vielfältig und entwickelt sich eben sehr verschieden. Somit kann nicht alles im Detail geplant und geregelt werden. Es geht somit darum, im Gesetz Grundsätze zu verankern, die dann in der Praxis auch umgesetzt werden können. Die Ergänzungsleistungen dürfen aber nicht isoliert betrachtet werden. Stets, und das kann nicht genügend wiederholt werden, muss das Ganze in Betracht gezogen werden und im Blick bleiben. Ich muss auch das nochmals betonen: Von Anfang an muss immer wieder auch an die Umsetzung gedacht werden.
Das Ergänzungsleistungsgesetz soll dem Bürger dienen. Wer Ergänzungsleistungen bezieht, ist - und da kann man auch immer wieder von so vielen Strukturverbesserungen und Optimierungen und von was weiss ich sprechen - a priori nicht auf Rosen gebettet. Heute ist die Sozialversicherungsgesetzgebung derart kompliziert geworden, dass der Bürger bei der Inanspruchnahme auf externe Hilfe angewiesen ist. Das wirkt sehr oft deprimierend auf den Bürger. Das System der sozialen Sicherung ist ein komplexes Regelwerk mit sehr vielen Rädchen. Dreht man nur an einem und nur ein bisschen, muss man sich bewusst sein, dass das Auswirkungen auf andere Rädchen, auf andere Funktionen hat. Das ist eben die andere Seite der vielzitierten schönen Medaille.
Festzulegen, wie nun diese Regelungen erfolgen, ist die Aufgabe von uns als Gesetzgeber. Die AHV hat ja bereits zehn Revisionen hinter sich und hat noch weitere vor sich. Das Gesetz musste stets der Realität angepasst werden. Das muss auch mit den Ergänzungsleistungen erfolgen. Deshalb ist es wichtig, dass wir diese Revision jetzt und heute in Angriff nehmen und uns vertieft Gedanken machen.
Die IV ist ja 1960 dazugekommen. Mittlerweile wurde sie dynamisch angepasst. Auch hier bestehen ja komplexe Verhältnisse, denkt man nur schon an die Koordination zwischen der staatlichen IV und der IV über die private berufliche Vorsorge. Hinzu kommen noch andere Regelungen zur Hilflosenentschädigung als Teil der AHV, Prämienverbilligungen im KVG, Heim- und Mietzinsregelungen mit all ihren unterschiedlichen kantonalen Ausprägungen und schliesslich noch die Fürsorge auf Gemeindeebene. Es ist mit unsere Verantwortung, dass das alles zusammen funktioniert.
Gemäss Bundesverfassung sollen AHV und die obligatorische berufliche Vorsorge 60 Prozent des letzten Lohnes von rund 85 000 Franken als Altersrente abdecken. Die AHV kann nicht als Kapital ausbezahlt werden. Wenn nun das über das BVG-Obligatorium zwangsmässig angesparte Geld zur Sicherung der Altersvorsorge ganz oder teilweise in Kapitalform und nicht vollständig als Rente bezogen werden soll, stellt man sich die Frage - man muss sie sich wirklich ganz seriös stellen -, ob das denn überhaupt verfassungskonform sei.
In der Detailberatung wird sich die CVP-Fraktion, wie auch die anderen Fraktionen, auf die Schwerpunkte konzentrieren. Wir wollen eine Revision, die in sich vernünftig ist und einen gescheiten und einigermassen ausgewogenen Ausgleich ermöglicht. Was wir aber nicht wollen, ist, einerseits die demografischen Betrachtungen ausser Acht zu lassen, aber andererseits die Entwicklungen zu Systemfehlern beziehungsweise zu Fehlanreizen weiter zu akzeptieren beziehungsweise indirekt, wenn man nichts unternimmt, weiter zu fördern. Wir wissen, dass die Zukunft für die Ergänzungsleistungen noch weitere Herausforderungen bringen wird. Deshalb ist es notwendig, dass man gewisse Handlungsspielräume nutzt und Änderungen anbringt. Offensichtliche Missstände, die heute da sind, unschöne Situationen, die da sind, muss man konsequent angehen. Dazu ist die CVP bereit, und ihre Fraktion wird in einigen Bereichen auch die entsprechenden Schritte tun.
Wir haben aber die Pflicht, ein Gesetz zu erarbeiten bzw. eine Revision mitzutragen, die uns als Gesellschaft auch in der Pflicht lässt, Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind, in Würde leben zu lassen. Wir können ein Gesetz modernisieren, wir können Versprechen einlösen, wenn die Mietzinsmaxima angepasst werden. Wir können nach Ansicht unserer Mehrheit etwas Vernünftiges tun, wenn wir den Kapitalbezug einschränken, weil wir einerseits natürlich die Eigenverantwortung respektieren, denn diese muss eigentlich immer zuvorderst stehen. Andererseits zeigt aber die Realität, dass man eben auch Unterstützung leisten muss für Leute, die das alleine so nicht können.
Zum Thema Karenzfristen für Menschen, die im Ausland leben: Wir stehen mehrheitlich auch hinter dieser Lösung, selbst wenn wir zugeben müssen, dass das eine gewisse Strenge, dass das eine gewisse Verschärfung mit sich bringt.
Einen letzten Punkt möchte ich noch erwähnen: das betreute Wohnen. Hier glauben wir ganz klar, dass es um gewünschte Anpassungen an gesellschaftliche Veränderungen geht.
Zur Sicherung der Existenz sind die EL ein Teil eines ganzen Systems. Denken wir an die Bundesverfassung, und machen wir die Revision der EL für den Bürger - ich betone es noch einmal - klar und verständlich. Denken wir stets daran, dass das, was wir hier beschliessen, in der Praxis auch vom Bürger verstanden werden muss. Eine Klammerbemerkung: Nach der gescheiterten AHV-Abstimmung denke ich, dass wir das Vertrauen der Bürger wieder gewinnen müssen. Ich sagte, man müsse das Thema EL in der Praxis verstehen. Das Gesetz muss aber, und das wird entscheidend sein, dann auch beim Bürger durchgesetzt werden können.