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Schenker Silvia · Nationalrat · 2018-03-14

Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-03-14

Wortprotokoll

In diesem Block habe ich drei Minderheitsanträge, die ich im Folgenden gerne begründe. [PAGE 439]

Der erste Minderheitsantrag betrifft die Frage der Mietzinsmaxima. Sie haben gehört, dass die Beträge seit 2001 nicht mehr angepasst wurden. Wenn wir nun endlich Anpassungen vornehmen, müssen wir diese so ansetzen, dass in Zukunft die Mieten für einen grösseren Teil der Betroffenen wirklich gedeckt sind. Ich schlage Ihnen vor, dass die Mietzinsmaxima zumindest in den Regionen 1 und 2 etwas erhöht werden gegenüber dem Betrag, wie ihn der Ständerat festgelegt hat. Konkret soll eine alleinstehende Person 1500 respektive 1210 Franken erhalten, je nach Region.

Ganz wichtig sind in diesem Zusammenhang zwei Dinge: Erstens sind die Mietzinsmaxima Bruttobeträge. Das heisst, sie müssen für die Miete plus die Nebenkosten reichen. Zweitens handelt es sich - das ist ebenso wichtig - um Maximalbeträge. Wenn die reale Miete tiefer ist, wird nur die reale Miete vergütet. Es sind keine Pauschalbeträge, die ausbezahlt werden.

Ich bitte Sie, meiner Minderheit I zu folgen. Ich kann Ihnen versichern, Sie werden sehr viele Zuschriften von dankbaren Betroffenen erhalten. Wenn nämlich die realen Mieten höher sind als die Beträge, die von der EL-Stelle vergütet werden, müssen sie das vom Betrag für den Lebensbedarf bezahlen, und dieser wird entsprechend kleiner.

Bei den nächsten Minderheitsanträgen geht es um das betreute Wohnen, diese neue Kategorie, die wir im ELG einführen wollen. Dazu habe ich zwei Minderheitsanträge eingereicht.

Einigkeit besteht in der SGK darüber, was als betreutes Wohnen gelten soll: eine angepasste, barrierefreie Wohnung mit gesicherter Betreuung. Bei der genauen Ausgestaltung gibt es dann jedoch unterschiedliche Vorstellungen. Mein Minderheitsantrag II ist das, was ich mir als ideale Lösung vorstelle.

Ich möchte, dass nicht nur AHV-Bezügerinnen und -Bezüger, sondern auch IV-Bezügerinnen und -Bezüger das betreute Wohnen beanspruchen dürfen. Das ist der erste Teil meines Minderheitsantrages. Wenn ich mir z. B. eine Person im IV-Alter mit multipler Sklerose vorstelle, dann wäre für so jemanden ein betreutes Wohnen, wie wir es hier definieren, eine gute Möglichkeit, um noch selbstständig zu wohnen.

Als zweites Element beantrage ich mit meiner Minderheit II, dass die Betroffenen für eine solche Wohnung einen 50-prozentigen Zuschlag auf die Mietzinsmaxima und einen ebenso hohen Zuschlag auf die Lebenshaltungskosten erhalten.

Und dann, als drittes Element dieser Variante, möchte ich die Schwelle für den Anspruch nicht zu hoch festlegen. Die Mehrheit ist der Meinung, eine Hilflosenentschädigung solle eine Voraussetzung dafür sein, dass jemand betreutes Wohnen finanziert erhält. Meiner Meinung nach ist diese Schwelle zu hoch. Hilflosenentschädigung erhält man dann, wenn man beim Ankleiden, Essen, bei der Mobilität usw. dauernde Unterstützung braucht. Es gibt aber viele Betagte, die in diesen Belangen noch selbstständig sind, für die aber zum Beispiel ein 24-Stunden-Notruf sehr wichtig ist, damit sie sich sicher fühlen, oder für die die sozialen Kontakte beim betreuten Wohnen elementar wichtig sind.

Mit meiner Minderheit I - ebenfalls in diesem Block - möchte ich das Modell der Mehrheit dahingehend anpassen, dass zumindest dieser Aspekt, die Voraussetzungen, die man erfüllen muss, gemäss meinem "Idealmodell" geändert wird.

Ich bitte Sie also, zuerst meine Minderheit II und dann, falls diese nicht obsiegt, meine Minderheit I zu unterstützen.

Der letzte Minderheitsantrag in diesem Block betrifft den Vermögensverbrauch. Ich vertrete die Haltung, dass es gerechtfertigt ist, dass man das Vermögen etwas rascher abbauen muss, wenn man in betreutem Wohnen lebt. Ich schlage Ihnen vor, den Vermögensverbrauch so zu regeln, wie er für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner gilt. Konkret bedeutet das, dass man pro Jahr bis zu 20 Prozent des Vermögens verbrauchen muss.

Ich bitte Sie also, meine Minderheitsanträge zu unterstützen.

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