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Häsler Christine · Nationalrat · 2018-03-14

Häsler Christine · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2018-03-14

Wortprotokoll

Nach wie vor gibt es zu wenige hindernisfreie Wohnungen in der Schweiz. Dies ist nicht nur für Menschen ein Problem, die wegen einer Behinderung auf den Rollstuhl angewiesen sind, sondern auch für jene Menschen, die im Alter möglichst lange selbstständig in ihren eigenen vier Wänden bleiben möchten, und natürlich auch für deren Angehörige. Das heisst, dass diese Wohnungen besonders gesucht sind und dass es für Menschen mit knappen Finanzen sehr schwierig ist, eine solche geeignete Wohnung zu finden. Diese Problematik zeigt sich ganz besonders bei EL-Bezügerinnen und -Bezügern. Wir haben viele Gründe, aktiv zu werden.

Die allgemeinen Mietzinsmaxima - wir haben es gerade vorhin gehört - wurden 2001 letztmals angepasst. Die Anpassung des Zuschlags für rollstuhlgängige Wohnungen liegt noch länger zurück, nämlich 1998, vor zwanzig Jahren. Seither haben sich die Preise extrem gewandelt, auch die Preise für das Wohnen. Ein grosser Teil der Wohnungen in der Schweiz stammt zudem aus der Zeit zwischen 1950 und 1980. Sie sind häufig nicht stufen- und schwellenlos erreichbar und begehbar. Es ist nicht selten schwierig, sie baulich entsprechend anzupassen. Somit kann eigentlich erst bei Wohnungen, die etwa ab dem Beginn des 21. Jahrhunderts erstellt wurden, davon ausgegangen werden, dass sie wenigstens zu einem Teil für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen geeignet sind. Weil sie aber noch relativ neu sind, kosten sie viel Geld und sind für viele Wohnungssuchende somit nicht erschwinglich.

Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind zum Beispiel, haben also eine weitaus kleinere Auswahl an Wohnmöglichkeiten als wir. Die Kosten für die Erhöhung des Rollstuhlzuschlags sind bescheiden, da bei Weitem nicht alle EL-Bezügerinnen und EL-Bezüger auf eine rollstuhlgängige Wohnung angewiesen sind. Es geht um verhältnismässig wenige Personen, aber bei diesen Menschen geht es um sehr viel, nämlich um ihre Selbstständigkeit - ein kleiner Aufwand also mit grosser Wirkung, könnte man sagen.

Die Erhöhung des Zuschlags für rollstuhlgängige Wohnungen führt bei bescheidenen Kosten zu einem deutlich höheren Angebot an entsprechendem Wohnraum. Dies ist auch für die Selbstständigkeit und die Selbstbestimmung von Menschen mit einer Behinderung von grosser Bedeutung. Das ermöglicht es ihnen, selber zu entscheiden und zu wohnen; es ermöglicht ihnen die Integration in die Gesellschaft. Das dürfen wir ruhig auch volkswirtschaftlich anschauen und sagen, das ermöglicht es eben auch, Plätze in Heimen einzusparen, die dann nicht benötigt werden, weil die Menschen selbstständig wohnen können.

Ich danke Ihnen für die Berücksichtigung dieser Minorität und für Ihre Aufmerksamkeit.