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Herzog Verena · Nationalrat · 2018-03-14

Herzog Verena · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-03-14

Wortprotokoll

In diesem Block liegen die Schwerpunkte bei der Höhe der Beträge für Kinder und für den allgemeinen Lebensbedarf in Familien mit Ergänzungsleistungen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass durch die Änderungen bei den anrechenbaren Mietzinsmaxima, die zweifellos gerechtfertigt sind, die finanziellen Verhältnisse von Familien mit Ergänzungsleistungen doch wesentlich verbessert werden können. Im geltenden Recht wird bei den Mietkosten lediglich die Haushaltgrösse bis zu zwei Personen berücksichtigt, neu sind es bis zu vier Personen. Nach Auskunft der Verwaltung wären mit diesen Zuschlägen für rund 90 Prozent der Familien die Mietkosten durch die Ergänzungsleistungen wieder gedeckt. Insofern ist eine Reduktion des Betrages für den allgemeinen Lebensbedarf und damit eine Anpassung an den realen Aufwand sinnvoll.

Blieben wir beim geltenden Recht, wie es die Minderheit Feri Yvonne möchte, würde es unter Umständen attraktiver, Ergänzungsleistungen zu beziehen, als einer Erwerbsarbeit nachzugehen. Genau solche Fehlanreize müssen wir ausräumen, denn Arbeit soll sich lohnen! Die SVP-Fraktion wird deshalb bei Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe a Ziffern 3 und 4 die Mehrheit unterstützen und lehnt den Antrag der Minderheit Feri Yvonne ab.

Genauso lehnen wir den kurzfristig eingereichten Einzelantrag Quadranti zu Artikel 10 Absatz 1sexies ab. Auf die Idee, den Bundesrat aufzufordern, mindestens alle zwei Jahre die Mietzinse zu überprüfen und damit Anpassungen bei den Ergänzungsleistungen auszulösen, kann nur jemand kommen, der noch nie in einem privatwirtschaftlichen Betrieb gearbeitet hat. Es geht ja nicht nur um die Überprüfung, es gibt ja dann auch Konsequenzen und einen sehr hohen Aufwand.

Bei Artikel 10 Absatz 3 Buchstabe f, bei der Anrechnung der Fremdbetreuungskosten für Kinder bis elf Jahre, werden wir Mehrkosten von rund 10 Millionen Franken in Kauf nehmen müssen, da es für uns wichtig ist, dass die Kinder nicht vom Fernseher, sondern von Personen betreut werden können. Deshalb werden wir hier der Minderheit Pezzatti folgen.

Bei der Erhöhung der Mietzinsmaxima und beim Zuschlag für eine rollstuhlgängige Wohnung sind wir für eine gemässigte Erhöhung und werden deshalb vorerst die Minderheit II (Pezzatti) unterstützen. Falls wir unterliegen, werden wir der Mehrheit folgen.

Bei Artikel 10 Absatz 1quinquies werden wir die Minderheit Clottu unterstützen. Denn hier ist es tatsächlich möglich, Kosten einzusparen, ohne dass dies jemandem wehtut. Ich denke nicht, dass das strassenzugweise passiert, wie das Nationalrat Weibel gesagt hat. Einen so grossen Aufwand nimmt niemand in Kauf.

In Anbetracht der künftigen demografischen Herausforderungen ist zudem betreutes Wohnen sowohl aus Gründen der Lebensqualität als auch aus wirtschaftlichen Gründen eine geeignete Ergänzung der bisherigen Wohn- und Betreuungsmöglichkeiten, die wir von der SVP-Fraktion unterstützen. Es ist sinnvoll, wenn Menschen möglichst lange in ihren eigenen vier Wänden leben können. Auch unterstützen wir eine föderalistische Lösung und sind überzeugt, dass auch Kantone und Gemeinden grosses Interesse an diesen neuen Wohnformen haben. Aus diesen Gründen wird die SVP-Fraktion bei den Gesetzesartikeln zum betreuten Wohnen den Anträgen der Minderheit III (Sauter) folgen.

Beim Assistenzbedarf, bei den Beiträgen an die Krankheitskosten und beim Vermögensverzehr wird die SVP-Fraktion jeweils der Mehrheit folgen.