Barrile Angelo · Nationalrat · 2018-03-14
Barrile Angelo · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-03-14
Wortprotokoll
Der Antrag meiner Minderheit II betrifft wie auch schon der Antrag der Minderheit I - wie vorher gehört - den Einbezug von Vermögensfreibeträgen bei der Berechnung von Ergänzungsleistungen. Heute gilt, wie wir auch schon gehört haben, der Freibetrag von 37 500 Franken für Alleinstehende und von 60 000 Franken für Paare. Ich kenne es aus meinem Arbeitsalltag und dem Austausch mit betroffenen Rentnerinnen und Rentnern: Diese Beträge sind für sie sehr wichtig. Denn die Freibeträge sorgen dafür, dass man ein Minimum an Vermögen besitzen darf, auch wenn man beispielsweise im Heim lebt und Ergänzungsleistungen bezieht. Dies verhindert, dass Heimbewohnerinnen und -bewohner sozusagen automatisch in die Sozialhilfe geraten.
Es sind wirklich keine riesigen Beträge, wenn man davon ausgeht, dass es die Menschen im Heim betrifft. Sie erhalten so zumindest einen kleinen finanziellen Spielraum, der insbesondere Menschen im Heim eine gewisse Würde zurückgibt. Diese kleine Reserve ist dafür gedacht, es ihnen zu ermöglichen, mit dem eigenen Ersparten beispielsweise regelmässig zum Coiffeur gehen oder den Enkeln mal ein Essen bezahlen oder ihnen ein kleines Geschenk machen zu können. Es geht also um kleine Dinge, die mit dem Grundbedarf nicht abgedeckt werden.
Bis im Jahr 2011 waren diese Freibeträge noch tiefer. Sie wurden im Zusammenhang mit der Neuordnung der Pflegefinanzierung angepasst und auf den heutigen Stand gebracht, nachdem sie zwanzig Jahre lang unverändert geblieben waren. Diese Freibetragserhöhung war lange diskutiert worden. Die Entscheidung im Parlament für die Festsetzung auf die heutige Höhe war aus verschiedenen Gründen gefällt worden. Einerseits war es wichtig, dass man den Betrag an die Teuerung anpasst. Aber wenn man das Amtliche Bulletin der damaligen Ratsdebatten studiert, sieht man, dass es noch ein wichtigeres Argument gab: Das Parlament wollte den Rentnerinnen und Rentnern als humanitäre Geste zu etwas mehr Menschenwürde verhelfen, indem es die zu tiefen Freibeträge erhöhte.
Nun möchte die Kommissionsmehrheit diese Freibeträge massiv kürzen, und zwar so stark, dass sie noch tiefer wären als die Beträge, die damals, 2011, angepasst wurden. Mit der Kürzung würden wir um dreissig Jahre zurückkatapultiert. Die Rückkehr zu deutlich tieferen Beträgen als den heutigen wäre tatsächlich ein Rückschritt zu einem Zustand, wie er vor 2011 herrschte.
Mit meiner Minderheit II beantrage ich Ihnen, beim geltenden Recht zu bleiben und die Freibeträge auf dem heutigen Stand zu belassen. Alle Organisationen der Seniorinnen und Senioren sowie alle Behindertenorganisationen, und zwar wirklich alle, stehen ebenfalls hinter diesem Anliegen. Wir dürfen nicht aus Sparwut die betroffenen Menschen aus dem Auge verlieren.
Bitte unterstützen Sie meine Minderheit II, und ermöglichen Sie den Rentnerinnen und Rentnern auch in Zukunft ein menschenwürdiges Heimleben mit einer gewissen finanziellen Autonomie.