Sauter Regine · Nationalrat · 2018-03-14
Sauter Regine · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2018-03-14
Wortprotokoll
Auch in meinem Minderheitsantrag geht es um die Thematik des Kapitalbezugs in der obligatorischen beruflichen Vorsorge. Im Gegensatz zu meinen Vorrednern und im Gegensatz zum Bundesrat beantragen wir Ihnen, zum geltenden Recht zurückzukehren, und zwar aus folgenden drei Gründen:
Erstens geht es uns vor allem um eine Frage der Haltung. Mit dem bundesrätlichen Entwurf soll ja, so die Absicht, verhindert werden, dass sich Leute, wenn sie in Rente gehen, ihr Guthaben in Form von Kapital ausbezahlen lassen können. Die Frage, die dahintersteht, ist, ob man diesen Personen einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Geld zutraut oder nicht. Offenbar, muss man schliessen, traut man dies den Rentnerinnen und Rentnern nicht zu. Die FDP-Liberale Fraktion ist hier anderer Meinung. Wir zählen auf die Selbstverantwortung des Einzelnen und wollen jedem Einzelnen die Freiheit geben zu entscheiden, ob er das Kapital bezieht oder ob er eine Rente will, und sich zu überlegen, ob er mit diesem Entscheid später auch verantwortungsvoll umgehen kann.
Zweitens geht es auch um die Administration. Wir sprechen hier zum Teil von sehr kleinen, von Kleinstguthaben. Sie in Form einer Rente auszubezahlen ist zum Teil schlichtweg unsinnig. Die kleinen Renten, die mit diesen Kleinstguthaben entstehen würden, schliessen im Übrigen auch nicht aus, dass die Person später auf Ergänzungsleistungen angewiesen wäre, was ja als Begründung herangezogen wird, um den Kapitalbezug zu verbieten. Gerade bei hochbetagten Menschen, die in einem Pflegeheim wohnen, wo hohe Kosten anfallen, kann auch mit einer Rente nicht gewährleistet werden, dass sie keine Ergänzungsleistungen benötigen.
Drittens kann der Bezug des Kapitals für die Versicherten letztlich auch geeigneter sein als der Bezug einer Rente. Gerade bei Personen, die bei schlechter Gesundheit sind, ist es angezeigt, dass sie das Kapital beziehen.
Wir sind uns bewusst, dass es das Ziel dieser Bestimmung wäre, Missbräuche zu bekämpfen und zu verhindern, dass Rentner leichtfertig ihr Vermögen verpulvern und dann auf staatliche Hilfe angewiesen sind. Es ist indessen unverhältnismässig, aufgrund der Möglichkeit, dass Einzelne das System ausnützen, gleich alle unter Bevormundung zu stellen. Die meisten Menschen sind durchaus in der Lage, verantwortungsvoll mit ihren Finanzen umzugehen. Im Übrigen haben wir an anderen Stellen des Gesetzes Bestimmungen eingefügt, die eben genau verhindern sollen, dass jemand sein Vermögen missbräuchlich aufbraucht und dann auf Ergänzungsleistungen angewiesen ist.
In diesem Sinn ist diese Einschränkung des Kapitalbezugs nicht angebracht, und ich bitte Sie, zum geltenden Recht zurückzukehren und entsprechend meinem Minderheitsantrag zuzustimmen.