Feri Yvonne · Nationalrat · 2018-03-14
Feri Yvonne · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-03-14
Wortprotokoll
Ich beginne dort, wo mein Vorredner aufgehört hat: bei der Kürzung der Ergänzungsleistungen bei Kapitalbezügen. Die Kommissionsmehrheit beantragt, dass die Ergänzungsleistungen von Personen, die ihr obligatorisches oder überobligatorisches Pensionskassenguthaben teilweise oder ganz bezogen haben, um 10 Prozent gekürzt werden, sofern das Kapital bei der EL-Anmeldung ganz oder teilweise aufgebraucht worden ist. Durch diese Regelung werden nicht nur diejenigen sanktioniert, die das Kapital unvorsichtig oder verschwenderisch verbraucht haben. Es werden vielmehr auch diejenigen bestraft, die das Kapital vorsichtig antasten und zur Finanzierung ihres Lebensunterhaltes in der Regel auch aufbrauchen müssen. Zudem betrifft es nicht nur den Bezug, wenn er noch möglichen ist, des obligatorischen, sondern auch den Bezug des überobligatorischen Pensionskassenguthabens, und dies selbst dann, wenn nur ein geringer Teil als Kapital bezogen wird.
Eine pauschale Kürzung von 10 Prozent während unbeschränkter Zeit und noch dazu unabhängig von der Höhe des Kapitalbezugs und einem verschwenderischen Umgang oder einem schuldhaften Verhalten ist vollkommen unverhältnismässig und geradezu absurd. Wir bitten Sie deshalb, diesen Vorschlag abzulehnen und der Minderheit Gysi zu folgen.
Glauben Sie wirklich, dass der vorliegende Antrag der Kommissionsmehrheit bei Artikel 11a Probleme lösen wird? Eine Kürzung der Ergänzungsleistungen infolge Vermögensverbrauch stellt die betroffenen Personen vor neue finanzielle Probleme. Und wer wird dann einspringen? Im äussersten Fall wird es allenfalls die Sozialhilfe sein, oder es braucht dann eine Härtefallregelung. Also handelt es sich nur um eine Verschiebung von einer Kasse in die andere. Das bringt [PAGE 458] unter dem Strich nichts. Des Weiteren frage ich Sie, ob Sie wirklich glauben, dass unsere Bevölkerung das EL-Gesetz liest, kennt, geschweige denn, ob sich eine Person dafür interessiert, wenn sie sich mit ihrem Vermögen etwas leistet?
Stellen Sie sich eine Familie vor, welche jahrelang keine Ferien machte und sparte, damit sie sich nach der Pensionierung eine schöne Reise leisten kann. Das Geld ist nach der Reise natürlich weg. Eine Person erleidet einen Hirnschlag, mit dem er oder sie nie hatte rechnen können. Nach dieser Zeit, der Zeit der Erholung auf der Reise, muss diese Person ins Pflegeheim, ohne eine IV-Anmeldung. Im Pflegeheim braucht es oft Ergänzungsleistungen. Soll das nun gerecht sein, dass diese Familie keine oder eine gekürzte EL bekommt? Stellen Sie sich vor, Sie würden in eine solche Situation geraten. Sie würden sich ungerecht behandelt fühlen. Die SP-Fraktion wird deshalb die Minderheit Heim bei Artikel 11a Absätze 3 und 4 unterstützen.
Nun versuche ich auch noch eine Erklärung abzugeben zur Frage der Fortsetzung der obligatorischen beruflichen Vorsorge für Arbeitslose ab 58. Wer heute mit 58 Jahren arbeitslos wird, scheidet in aller Regel aus seiner Pensionskasse aus und legt sein Geld in eine Freizügigkeitseinrichtung ein. Dieses Geld kann man im Grunde nur als Kapital beziehen. Es gibt nicht die Möglichkeit einer Rente. Der Antrag möchte nun den arbeitslosen 58-Jährigen und Älteren ermöglichen, sich weiterhin in der bisherigen Pensionskasse versichern zu können und somit die Möglichkeit zu bekommen, eine Rente zu beziehen. Es ist eine freiwillige Massnahme. Der Zusammenhang mit den Ergänzungsleistungen besteht darin, dass Leute, die in Zukunft weiterhin eine Rente haben können, weniger oder gar keine Ergänzungsleistungen brauchen. Es ist eine sinnvolle Sache zugunsten der älteren Arbeitslosen. Allfällige Arbeitgeber oder Drittpersonen werden damit nicht belastet. Die älteren Arbeitslosen schätzen es ausserordentlich, wenn sie sich weiterhin in der bisherigen Pensionskasse versichern können.
Wir bitten Sie daher, dem Antrag der Mehrheit zu folgen und den Antrag der Minderheit Aeschi Thomas abzulehnen.