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preparatory:AB 228309

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · CVP-Fraktion · 2018-03-14

Wortprotokoll

Sehen Sie, wir müssen uns fragen: Müssen wir für die Pensionskassen schauen, oder müssen wir schauen, dass der Verfassungsauftrag erfüllt ist und die Versicherten eine angemessene Rente haben?

Wir waren uns bei der Reform der Altersvorsorge einig, dass jemand, der über 58 Jahre alt ist und die Stelle verliert, also nicht freiwillig geht, sondern entlassen wird, in der gleichen Kasse bleiben kann, dass er allenfalls noch selber einzahlen kann und so eine Rente aus diesem von ihm angesparten Kapital generieren kann.

Nun, Ihre Aussage stimmt auf eine gewisse Art und Weise schon. Aber mit der Reform der Altersvorsorge wäre der Umwandlungssatz gesenkt worden. Im Abstimmungskampf war dann der Umwandlungssatz plötzlich nicht mehr ein so grosses Problem. Aber es ist die Verantwortung der Pensionskassen, den Verfassungsauftrag wahrzunehmen. Wir müssen die Politik nicht primär für die Pensionskassen machen, sondern wir müssen die Politik für die Versicherten machen, und die Pensionskassen haben ihren Auftrag zu erfüllen.

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