Dittli Josef · Ständerat · 2018-03-15
Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2018-03-15
Wortprotokoll
Herr Kollege Bischof hat mir voll aus dem Herzen gesprochen. Als Vertreter eines der beiden Kantone, welche mittels Standesinitiative vom Bund Souveränität bei Wahlfragen verlangen, geht es mir hier in erster Linie um die Frage der Souveränität der Kantone gemäss Bundesverfassung, welche über diese Bundesgerichtsentscheide in den letzten Jahren laufend eingeschränkt wurde. Und natürlich geht es auch um eine politische Kultur. Im Kanton Uri haben wir in rund der Hälfte der Gemeinden keine politischen Parteien. Wir haben Täler, die ganze Gemeinden umfassen, ohne eine politische Partei. Dort ein Wahlsystem nach Proporz oder doppeltem Pukelsheim anzuwenden ist schon nicht gerade einfach.
Ich bin der Auffassung, dass unsere SPK bei der verfassungsrechtlichen Umsetzung der Standesinitiative gute Arbeit geleistet hat. Gemäss dem Vorschlag der Kommissionsmehrheit sind Majorz- und Proporzverfahren sowie Mischformen nun ausdrücklich gleichwertig. Die Kantone könnten wieder selber entscheiden, ob sie die Proporzregel, analog zu den Nationalratswahlen auf Bundesebene, wahlkreisbezogen oder anders anwenden wollen. Den Kantonen Schwyz, Nidwalden und Zug steht die Rückkehr zum früheren, wahlkreisbezogenen Verhältniswahlverfahren wieder offen, wenn sie das wollen. Wenn sie glücklich sind mit dem jetzigen System, können sie es auch beibehalten. Die Kantone Appenzell Ausserrhoden und Uri haben Gewissheit, dass ihr gemischtes Wahlsystem Bestand hat. Und schliesslich kann der Kanton Graubünden das historisch und international weitverbreitete Majorzverfahren unverändert beibehalten.
Demgegenüber wäre es dem Bundesgericht in Zukunft verwehrt, die Wahlsysteme der Kantone mit dem Verdacht der Verfassungswidrigkeit zu belegen. Auch könnte das Bundesgericht den doppelten Pukelsheim nicht mehr faktisch als mathematisch einzig zulässige Resultatermittlungsmethode erklären. Nach dem Vorschlag der Kommissionsmehrheit hat somit der kantonale Gesetzgeber wieder das Sagen.
Hingegen liegt dem Vorschlag der Kommissionsminderheit klar die Absicht einer Bestätigung der gegenwärtigen Rechtsprechung des Bundesgerichtes zugrunde. So billigt die Kommissionsminderheit ausdrücklich die Empfehlung des Bundesgerichtes, das doppelte proportionale Verteilungsverfahren einzuführen, eben diesen doppelten Pukelsheim; man muss ja beinahe Mathematiker sein, um dieses Verfahren überhaupt zu verstehen. Zumindest der normale Bürger versteht bei diesem Verfahren nicht wirklich, wie die Sitzverteilung genau berechnet wird. Die verfassungsrechtliche Befugnis der Kantone zur Einteilung ihres Wahlgebiets in Wahlkreise büsst dadurch jedoch erheblich an Bedeutung ein, insbesondere was die historisch gewachsenen Strukturen, die regionale Verwurzelung und den Minderheitenschutz betrifft.
Zusammengefasst: Der Antrag der Kommissionsmehrheit entspricht voll und ganz meinen Vorstellungen und auch jenen der Kantone Uri und Zug. Wir stärken den Föderalismus, wenn wir den Kantonen bei der Gestaltung ihrer Wahlsysteme wieder mehr gesetzgeberischen Spielraum verschaffen. [PAGE 232]
Ich bitte Sie deshalb, auf die Vorlage einzutreten und dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.