Vollmer Peter · Nationalrat · 2002-06-17
Vollmer Peter · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-06-17
Wortprotokoll
Ich dachte nicht, als ich diesen Antrag ausarbeitete, dass ich selber hier mit Krücken vor Ihnen stehen und diesen Antrag vertreten würde, sozusagen als "Temporärbehinderter". Das geht sehr schnell, dieser Wandel vom Normalgehenden zum "Temporärbehinderten". Ich meine, es ist auch sehr hilfreich, plötzlich selber die Erfahrung zu machen, vor Barrieren zu stehen, vor Hindernissen zu stehen, bei denen man sonst im täglichen Leben eigentlich gar nie richtig gewahr wurde, was sie für Leute bedeuten können, die behindert sind. Solche Erfahrungen sensibilisieren auch.
Ein Kernstück dieses Gesetzes ist ja der möglichst gute, behindertengerechte Zugang zum öffentlichen Verkehr. Ich kann Ihnen heute - nicht erst heute - sagen, auch als Vertreter des öffentlichen Verkehrs: Da gibt es tatsächlich noch sehr viel zu tun. Aber - das scheint mir wichtig zu sein, deshalb auch mein Antrag - die Vertreter des öffentlichen Verkehrs haben etwas längst erkannt, was in dieser Debatte bisher meines Erachtens leider zu sehr untergegangen ist: dass es nicht einfach nur darum geht, für eine bestimmte Personengruppe Erleichterungen zu schaffen, sondern dass behindertengerechte Zugänge der ganzen Bevölkerung dienen, sei das denjenigen, die temporär zum Behindertsein verknurrt sind, sei das den Leuten, die vielleicht plötzlich eine Gehbehinderung haben oder mit Gepäck oder mit Kinderwagen unterwegs sind und im Grunde genommen vor den gleichen Schwierigkeiten und Hindernissen stehen wie die Bevölkerungsgruppe, die sich ihr Leben lang mit diesen Hindernissen herumschlagen muss. Von daher gesehen ist es sehr wichtig, dass hier heute bezüglich des öffentlichen Verkehrs die Überzeugung ganz klar zum Durchbruch gekommen ist, dass wir den öffentlichen Verkehr behindertengerecht gestalten müssen und damit im Grunde genommen allen Benützern dessen Benützung erleichtern.
Ich hätte diesen Antrag, den Sie vor sich haben, nicht gestellt, wenn nicht die Kommissionsmehrheit den Text des Bundesrates ergänzt hätte und jetzt verlangt, dass man vor dem Erlass der Vorschriften über technische Normen die Behindertenverbände anhören muss. Diese technischen Normen sind etwas sehr Wichtiges, weil sie letztlich entscheidend dafür sind, ob das, was wir in den schönen Zweckartikeln festgeschrieben haben, dann eins zu eins und in der konkreten, täglichen Benützung auch Wirklichkeit wird. Deshalb sind die Transportunternehmungen zusammen mit den Behindertenorganisationen und zusammen mit dem Bundesamt für Justiz seit einiger Zeit auf dem Weg, gemeinsam diese technischen Normen zu erarbeiten, sie gemeinsam aufeinander abzustimmen und zusammen mit den Betroffenen Lösungen zu suchen. Nur so können nämlich die richtigen Lösungen gefunden werden.
Ich erachte es deshalb eigentlich fast als Selbstverständlichkeit, dass wir den Antrag der geschlossenen Kommission - Grundsatz: vor dem Erlass der Vorschriften über technische Normen sind die Behindertenorganisationen einzubeziehen - mit der Bestimmung ergänzen, dass auch die Transportunternehmungen mit einbezogen werden müssen; denn nur in der gemeinsamen Auseinandersetzung mit diesen konkreten Problemen finden sich die guten Lösungen!
Ich bitte Sie deshalb, dieser vielleicht eher marginalen, in der Konsequenz aber sehr wichtigen Bestimmung zuzustimmen und damit auch zum Ausdruck zu bringen, dass wir nur gemeinsam, alle Partner zusammen - nicht gegeneinander! -, den Geist des Gesetzes, wie er in den Grundsätzen festgeschrieben ist, auch umsetzen können.