Eder Joachim · Ständerat · 2018-03-15
Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2018-03-15
Wortprotokoll
Ich habe bewusst nichts gesagt zur Motion Weibel 15.4222, weil diese Motion ja die Wahlfranchisen behandelt und nicht wie die vorangegangene Motion die Rabatte. Zur Motion Stöckli 17.3771 habe ich keinen Auftrag der Kommission, Bericht zu erstatten, weil diese Motion in unserer Kommission nicht behandelt worden ist. Sie ist seinerzeit aufgrund der Kommissionsmotion 17.3637 eingegeben worden, aber ich habe Ihnen bereits gesagt, welche Auswirkung Ihr vorgängiger Entscheid aus meiner Sicht auf die Situation bei der Motion Stöckli hat.
Ich komme jetzt wieder zur Motion Weibel 15.4222 und halte mich kurz: Ihre Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit hat am 15. Januar 2018 die Motion geprüft, die Nationalrat Thomas Weibel am 18. Dezember 2015 - es ist also auch schon einige Zeit her - eingereicht und die der Nationalrat am 28. September 2017 mit 136 zu 53 Stimmen überaus deutlich angenommen hat. Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, die aktuellen Wahlfranchisen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gemäss KVG beizubehalten. Sie haben dem Kommissionsbericht entnehmen können, dass wir Ihnen mit 7 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen beantragen, die Motion anzunehmen. Der Bundesrat beantragt deren Ablehnung.
Die vorliegende Motion verlangt, dass die Anzahl der aktuell bestehenden Wahlfranchisen beibehalten werden soll. Nach Auffassung des Motionärs und des Nationalrates ermöglichen die Wahlfranchisen den Versicherten, mehr Selbstverantwortung zu tragen. Dieses Verhalten sollte vom Bundesrat gefördert werden. Mit der Streichung von Franchisenstufen und Rabattmöglichkeiten bewirke er - so der Motionär - jedoch genau das Gegenteil. Es würden falsche Anreize gesetzt, was sich wiederum negativ auf die Kostenentwicklung auswirke. Unsere Kommission schloss sich diesen Überlegungen an.
Deshalb, aber auch aus Gründen der Kohärenz mit den bisherigen Beschlüssen zum ganzen Thema beantragen wir Ihnen die Annahme der Motion Weibel. Der Entscheid fiel bei 3 Enthaltungen ohne Gegenstimme.