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Metzler Ruth · Bundesrat · 2002-06-17

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2002-06-17

Wortprotokoll

Zum Antrag der Minderheit bei Artikel 8a Absatz 1bis: Wie Herr Triponez richtig ausgeführt hat, war diese Bestimmung bereits im Vorentwurf enthalten. Sie wurde aber im Vernehmlassungsverfahren sehr kontrovers aufgenommen. Die Lösung wurde im Vernehmlassungsverfahren als wenig sachgerecht, und die Grenzwerte als willkürlich bezeichnet. In der bundesrätlichen Vorlage wurde in der Folge auf diese Bestimmung verzichtet. Gleichzeitig wurde aber dem Verhältnismässigkeitsprinzip in einer eigenen Bestimmung mehr Gewicht verliehen. Aus meiner Sicht genügt diese Lösung in den Artikeln 8 und 8a gemäss Fassung der Kommissionsmehrheit. Sie ist genügend flexibel, um den Anliegen kleiner Unternehmen und Dienstleistungsbetriebe Rechnung zu tragen.

Ich bitte Sie daher, den Minderheitsantrag zu Absatz 1bis abzulehnen.