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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-03-15

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-03-15

Wortprotokoll

Eritrea beschäftigt Sie und uns schon lange und immer wieder. Schauen wir vielleicht zuerst einmal die Asylgesuchszahlen von eritreischen Staatsangehörigen an: Im Jahr 2015 gab es knapp 10 000 eritreische Staatsangehörige, die in der Schweiz ein Asylgesuch gestellt haben. Im Jahr 2016 waren es noch 5200, im letzten Jahr weniger als 3400, und wenn wir nur die Primärgesuche des letzten Jahrs anschauen, dann sehen wir, dass es 527 Personen waren.

Wie bei allen Staaten ist es auch bei Eritrea so, dass das Staatssekretariat für Migration seine Asylpraxis auf sorgfältig recherchierte Informationen stützt, auf die Analyse und auch auf Informationen anderer Staaten. Ich kann Ihnen einfach sagen: Die Praxis, die das SEM mittlerweile hat, ist eine der schärfsten innerhalb der europäischen Staaten. Darauf bin ich nicht stolz. Es zeigt aber, dass das SEM seine Arbeit in aller Seriosität macht, indem es immer wieder in allen Staaten - auch in Eritrea - überprüft, ob sich an der Ausgangslage etwas geändert hat.

Aufgrund dieser Analysen hat das SEM im Juni 2016 in Bezug auf Eritrea eine Praxisanpassung vorgenommen, und zwar so, dass neu davon auszugehen ist, dass eritreische Personen, die noch nie für den Nationaldienst aufgeboten, die vom Nationaldienst befreit oder aus dem Nationaldienst entlassen worden sind, bei einer Rückkehr nach Eritrea in der Regel mit keiner asylrelevanten Verfolgung rechnen müssen - selbst dann nicht, wenn sie Eritrea illegal verlassen haben. Entsprechend werden diese Personen grundsätzlich nicht mehr als Flüchtlinge anerkannt und aus der Schweiz weggewiesen. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Praxis am 30. Januar 2017 mit einem Koordinationsurteil bestätigt. Zuletzt hat das SEM seine Praxis in Bezug auf Eritrea im Zusammenhang mit einem weiteren Koordinationsurteil des Bundesverwaltungsgerichtes im August 2017 angepasst. Während vor dieser Praxisanpassung der Vollzug der Wegweisung nach Eritrea grundsätzlich nur bei Vorliegen von individuellen begünstigenden Faktoren angeordnet wurde, wird seither der Vollzug einer Wegweisung nach Eritrea grundsätzlich als zumutbar erachtet.

Damit sehen Sie: Das SEM macht das, was es tun muss, und zwar - ich sage es noch einmal - bei allen Staaten. Das SEM überprüft seine Asylpraxis laufend, und es nimmt Anpassungen vor, wenn sich diese aufgrund von verfügbaren Informationen rechtfertigen lassen.

Die Motion verlangt nun aber eine pauschale Verschärfung der Asyl- und Wegweisungspraxis in Bezug auf Eritrea. Dazu muss ich Ihnen sagen: Das geht einfach gar nicht! Das widerspricht dem, was in der Bundesverfassung und in unserem Asylrecht die Grundlage ist, dass eben das SEM den Einzelfall und die Situation im Land prüfen muss. Jedes Asylgesuch wird dabei seriös und fundiert geprüft. Wenn Sie meinen, Sie könnten mit einer solchen Motion irgendetwas bewegen, können Sie das gerne versuchen, aber es bringt überhaupt nichts - ausser ein bisschen Symbolpolitik, indem Sie der Bevölkerung sagen: Ich habe es der Bundesrätin wieder einmal gezeigt!

Ich glaube, wir alle sollten Interesse an einer glaubwürdigen Asylpolitik haben und uns dafür einsetzen. "Glaubwürdig" heisst - ich habe Ihnen das jetzt gerade aufgezeigt -, dass das SEM laufend die verschiedenen Informationen entgegennimmt und überprüft und dort, wo es sinnvoll und möglich ist, die Asylpraxis anpasst und sie auch verschärft, wie ich es Ihnen am Beispiel von Eritrea dargelegt habe.

Ich bitte Sie, diese Motion abzulehnen. Sie bringt überhaupt nichts, sie ändert nichts; Sie können damit auch die Flüchtlingskonvention nicht ausser Kraft setzen. Symbolpolitik hat uns noch nie weitergebracht. Tun Sie daher gegenüber der Bevölkerung nicht so, als ob Sie mit solchen Motionen irgendetwas ändern könnten!

Ich bitte Sie, hier wirklich an unserer glaubwürdigen, an unserer konsequenten Asylpolitik festzuhalten, die aber auch an unsere humanitäre Tradition anknüpft.