Flach Beat · Nationalrat · 2018-03-15
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2018-03-15
Wortprotokoll
Wir haben jetzt nur noch eine Differenz zum Ständerat. Hinsichtlich der Frage des Gutglaubensschutzes ist uns der Ständerat diese Woche gefolgt.
Es geht jetzt noch um eine Diskrepanz, die wir bei den Verwirkungsfristen haben, und zwar hinsichtlich des Zeitpunkts, ab wann diese gerechnet werden. Wir haben, Sie erinnern sich, entgegen dem Ständerat gesagt, dass für die Fristberechnung das Konkursverfahren im Ausland angewandt werden muss. Das ist auch richtig. Der Ständerat ist uns hier jetzt auch gefolgt, hat aber festgestellt, dass nach unserer Lösung dann vor allen Dingen die paulianische Verdachtsanfechtung quasi ohne Endtermin ist.
Mit der Lösung, die der Ständerat jetzt präsentiert, nehmen wir eine Änderung vor, die vorsieht, dass die Verwirkung zwischen dem Zeitpunkt der Konkurseröffnung im Ausland und der Anerkennungsklage in der Schweiz aufgehoben wird. Die Fristen stehen still und laufen nicht weiter. Damit haben wir dieses Problem der quasi unendlichen Fristerstreckung für Anfechtungsklagen gelöst.
Ihre Kommission hat gestern einstimmig dem Beschluss des Ständerates zugestimmt. Damit haben wir alle Differenzen ausgeräumt und eine praxisnahe und praktikable Lösung für diese Fristenregelung gefunden.
Ich bitte Sie, Ihrer Kommission zu folgen.